Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 06-2023-06-15-GR-Protokoll.pdf
- S.189
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(zu Punkt 37.7)
Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
HIER
Sachbearbeiter
Telefon
Email
Ort, Datum
Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Alexander Seitner
+43 512 5360 2313
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 09.06.2023
Bereitstellung der Anfragebeantwortungen für den Gemeinderat;
Zahl MagIbk/54511/GfGR-AF/56/2023;
ANFRAGE von GR Depaoli (GERECHT) vom 25.05.2023;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahme der betroffenen Dienststellen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GR Depaoli hat am 25.05.2023 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten
die Antworten eingefügt wurden:
Bisher war es üblich, dass der Bürgermeister die schriftlichen Anfragebeantwortungen den
Gemeinderatsfraktionen zeitgleich 5 Werktage vor der Gemeinderatssitzung zur Verfügung
gestellt hat, bis auf wenige Ausnahmen bzw. die schriftlichen Beantwortungen dringender Anfragen. Ab sofort teilt der Bürgermeister mit, dass schriftliche Anfragebeantwortungen erst einen Tag vor der Gemeinderatssitzung zur Verfügung gestellt werden, und selbiges ohne jegliche Begründung - auch wenn selbiges gemäß Geschäftsordnung des Innsbrucker Gemeinderates nach derzeitiger Rechtsauslegung möglich ist.
Frage 1:
Mit welcher Begründung stellt der Innsbrucker Bürgermeister den Gemeinderatsfraktionen die schriftlichen Anfragebeantwortungen beginnend mit Mai 2023 erst einen Tag vor der Sitzung zur Verfügung bzw. ist es richtig, dass Anfragebeantwortungen mehr als fünf Werktage vor der Sitzung des Innsbrucker Gemeinderates am
25.05.2023 bereits fertiggestellt waren und selbige vom Bürgermeister trotzdem bis
einen Tag vor der Gemeinderatsitzung unter Verschluss gehalten wurden - und
wenn ja, mit welcher Begründung wurde selbige bis einen Tag vor der Gemeinderatsitzung unter Verschluss gehalten bzw. um welche schriftlichen Anfragebeantwortungen handelte es sich?
Antwort:
Gemäß § 18 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR) sind
die Anfragen vom Bürgermeister bis zur nächsten Sitzung des Gemeinderates schriftlich zu beantworten. Die schriftlichen Anfragebeantwortungen sind
den Klubs und den nicht einem Klub angehörenden Gemeinderatsmitgliedern