Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 06-2023-06-15-GR-Protokoll.pdf

- S.43

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18.

IV 8630/2023
Innsbrucker Immobilien GmbH &
Co KG (IIG), Sicherheitseinrichtung im Eingangsbereich und Gegensprechanlage, Amt für Kinderund Jugendhilfe und Amt für Soziales, Ing.-Etzel-Straße 5, 6020
Innsbruck

Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates vom 14.06.2023:
1.

2.

Die Stadt Innsbruck nimmt die Berichte
(Aktenvermerke) der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG (IIG) vom
10.05.2023, 15.03.2023, 21.02.2023,
den Befund der Mag.-Abt. II, Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen,
vom 22.03.2023 und die Zustimmung
der Zentralpersonalvertretung I vom
13.04.2023 zur Sicherheitseinrichtung
im Eingangsbereich und zur Gegensprechanlage bei der Mag.-Abt. V, Kinder- und Jugendförderung, und der
Mag.-Abt. II, Soziales, Ing.-EtzelStraße 5, 6020 Innsbruck zur Kenntnis.
Die Innsbrucker Immobilien GesmbH &
Co KG (IIG) wird beauftragt, die Maßnahmen
a) Sicherheitsschleuse mit einer Grobkostenschätzung von rund
€ 144.000,-- inklusive Ust; Preisbasis Februar 2023
b) Gegensprechanlage mit einer Grobkostenschätzung von € 21.000,-- inklusive USt; Preisbasis Jänner 2023
(siehe vorliegende Beilagen A bis
C)
umzusetzen.

3.

4.

Die Innsbrucker Immobilien GesmbH &
Co KG (IIG) wird der Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, nach Abschluss der Umsetzungsarbeiten einen tatsächlichen
Gesamtkosten- und Projektdurchführungsbericht übermitteln.
Für das Vorhaben stellt die Mag.Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, ein entsprechendes
Nachtragskreditansuchen in Höhe der
Gesamtkosten. Der Beschluss ist daher

GR-Sitzung 15.06.2023

an die Genehmigung des Nachtragskreditansuchens gebunden.
Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber,
BSc: Als Zuständiger für die Bereiche "Soziales" sowie "Kinder- und Jugendhilfe" bin
ich sehr froh, dass wir diesen Antrag heute
im Gemeinderat haben. Begleitet von zahlreichen Gesprächen mit den Mitarbeitenden
der Mag.-Abt. II, Soziales, und der Mag.Abt. II, Kinder- und Jugendhilfe, habe ich
mir die Sachlage vor Ort angesehen.
Auf Wunsch der MitarbeiterInnen und deren
Personalvertretung sind wir gemeinsam
zum Entschluss gekommen, dass die Sicherheit dort nicht in dem Maße gewährleistet ist, wie sich die MitarbeiterInnen dies
wünschen würden. Das sollte aber die
höchste Priorität haben.
Die Ausarbeitung hat seitens der Fachabteilung der IIG stattgefunden. Auch ein externer Sicherheitsberater war mit dabei. Dieser
Antrag ist nun das Resultat. Von der Genese her muss man wissen, dass die Sicherheitsschleuse damals, als es in der
Schweiz zu Vorfällen in Verwaltungsapparaten kam, in der Mag.-Abt. II, Soziales, entsprechend umgesetzt wurde. Allerdings ist
die Sicherheitsschleuse nicht mehr zeitgemäß, deshalb ist es höchste Zeit diese auszutauschen.
Es wird wohl so ein Rundtrommelgang werden, damit eine Sicherheitsschleuse auch
wirklich den Anforderungen der heutigen
Zeit entspricht - ganz speziell für die Mag.Abt. II, Kinder- und Jugendhilfe. Viele von
Euch werden gar nicht wissen, wie viele
Emotionen in diesem Amt dabei sind und
welche Entscheidungen MitarbeiterInnen
treffen müsse. Das ist nicht immer einfach
und hat einen enormen Einfluss auf die KlientInnen und die Bevölkerung im Allgemeinen.
Wichtig ist, dass wir diese Sicherheitseinrichtungen machen. Deshalb bitte ich dieser
Vorlage heute zuzustimmen, damit die Mitarbeitenden in Zukunft gut und unter sicheren Rahmenbedingungen arbeiten und die
Aufgaben, die wir ihnen übertragen haben,
bestmöglich umsetzen können.
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Stadtsenates (Seite 680)
wird angenommen.