Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 06-Juni-Fortsetzung.pdf

- S.5

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mitzuteilen, dass alle aufschiebenden
Bedingungen erfüllt sind. Es konnte am
vergangenen Freitag, den 6.7.2007, die
faktische Übergabe vollzogen werden.
Ich bedanke mich bei allen Beteiligten, die
sich um die letztlich umgesetzte schwierige Verwertungslösung bemüht haben. Es
gab eine konstruktive Zusammenarbeit.
Die in diesem Zusammenhang gewährten
Zugeständnisse mit dem, aus seiner Sicht
verbliebenen Eindruck, dass bei all den
unterschiedlichen Interessenslagen alle
Ansprechpartner zu jeder Zeit das
Bestreben erkennen ließen, eine für alle
Beteiligten optimierte Lösung auszuarbeiten, ist erfreulich. Rechtsanwalt Dr. Geiler
bedankt sich noch einmal beim Gemeinderat.

Standort und im Rahmen der Schulautonomie durchgeführt.
2.2

Mag. Dr. Bielowski Michael, Beauftragung durch die Bürgermeisterin zur Weiterbehandlung
und Betreibung von Agenden,
Umfang (GR Mair)

Bgm. Zach teilt zur Anfrage von GR Mair
Folgendes mit:
Zu Frage 1.: Ja.
Zu Frage 2.: Ja, das Rundschreiben des
Magistratsdirektors wurde elektronisch an
Dr. Frischhut übermittelt.
Zu Frage 3.: Die eines Auftragnehmers.
Zu Frage 4.: Ja.

2.

Beantwortung der Anfragen aus
der Gemeinderatssitzung am
19.4.2007

2.1

Situation in den Innsbrucker
Pflichtschulen, Maßnahmen zur
Qualitätssicherung (GR
Mag. Schindl-Helldrich)

StR Mag. Oppitz-Plörer teilt zur Anfrage
von GR Mag. Schindl-Helldrich Folgendes
mit:
Gemäß § 15 der Geschäftsordnung des
Gemeinderates sind die Fragen 1, 2, 3, 4,
5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17,
18, 19, 20, 21 und 23 à limine zurückzuweisen, das sie weder den eigenen noch
den übertragenen Wirkungsbereich der
Stadtgemeinde Innsbruck als Gemeinde
betreffen.
Zu Frage 22.: Für Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf (SPF) in Integrationsklassen und in der Sonderschule für
schwerstbehinderte Kinder werden
Hilfskräfte als Unterstützung des pädagogischen Personals eingesetzt. Die
Tätigkeit des Hilfspersonals umfasst
ausschließlich nicht-pädagogische
Belange und erstreckt sich auf reine
Hilfstätigkeiten. Das Personal verfügt
daher über keine spezifische Grundausbildung, sondern über eine allgemeine
Eignung für Hilfsdienste in einem pädagogischen Betrieb. Spezielle Fortbildungsmöglichkeiten werden schulintern je nach

Zu Frage 5.: Mag. Dr. Bielowski sollte den
Fortgang der durch den Auftrag umfassten
Projekte beobachten, berichten und
notwendige Verhandlungen bis zur
Entscheidungsreife führen und vorbereiten. Entscheidungen blieben den jeweils
zuständigen Organen der Stadt Innsbruck
vorbehalten.
Zu Frage 6.: Siehe Beantwortung zu
Frage 5. Vom Auftrag war die Vorbereitung der Rechtsgeschäfte umfasst, die
nach dem betreffenden Projekt in Betracht
kamen.
Zu Frage 7.: Nein.
Zu Frage 8.: Es bestand eine Informationspflicht gegenüber der Frau Bürgermeisterin, wie ich vorhin schon mehrfach
erwähnt habe.
Zu Frage 9.: Gegenüber dem Auftraggeber
die Sorgfaltspflichten eines Auftragnehmers, demgemäß die Wahrung der
Interessen des Auftraggebers, Treuepflichten und Verschwiegenheitspflichten.
Gegenüber Geschäftspartnerinnen und
Geschäftspartnern allenfalls Pflichten aus
einem vorvertraglichen Schuldverhältnis.
Zu Frage 10.: Ist im Einzelfall zu beurteilen.
Zu Frage 11.: Keine.
Zu Frage 12.: Dass Mag. Dr. Bielowski für
die Stadt Innsbruck Verhandlungen führte
und den Abschluss von Rechtsgeschäften
vorbereitete.

GR-Sitzung 12.7.2007 (Fortsetzung der am 28.6.2007 unterbrochenen Sitzung)