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Jahr: 2016

/ Ausgabe: 06-Kurzprotokoll_19.05.2016.pdf

- S.28

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Subventionen
1973 bis 1981

Jahr

Höhe der
Förderung in €

Verwendung

1973

21.801,85

Jahressubvention

1975

1.090,09

Sondersubvention

1976

2.906,91

Sondersubvention

1978

1.816,82

Jahressubvention

1979

6.358,87

Jahressubvention

10.900,93

Jahressubvention

Beschluss
vom

1974

1977

1980
1981

Tabelle 6: Subventionen 1973 bis 1981

Subvention 1973
Auf Antrag des Subventionsempfängers (Schreiben vom 02.11.1972)
wurde die Auszahlung des zweiten Teilbetrages von € 21.801,85 mit
Beschluss des GR vom 19.12.1972 bewilligt und im Rahmen der Erstellung des städtischen Budgets für das Jahr 1973 berücksichtigt.
Subvention 1974
In Bezug auf die Gewährung von Subventionen betreffend das Jahr
1974 waren in den in die Prüfung involvierten Dienststellen keine Unterlagen mehr vorhanden. Auch die in diesem Konnex angestellten
Nachforschungen der Kontrollabteilung im Stadtarchiv der MA V blieben erfolglos.
Subvention 1975 und 1976
Im Zuge seiner Ausführungen zum „ordentlichen und außerordentlichen Haushalt 1975“ berichtete der damalige Finanzreferent des Vereines Technikerhaus, dass die „Stadt Innsbruck dankenswerterweise
wieder € 1.090,09 (ATS 15.000,00) gegeben habe“. Diese Förderung
wurde lt. Gedächtnisprotokoll zur ordentlichen Vorstandssitzung am
20.05.1976 zweckgebunden für die Einrichtung eines Sportraumes
vereinnahmt.
Aus der Gebarungsübersicht für das Jahr 1976 ging hervor, dass der
Verein Technikerhaus von der Stadt Innsbruck eine Subvention in Höhe von € 2.906,91 (ATS 40.000,00) erhalten hat (Unterlage zur Vorstandssitzung am 03.05.1977). Diese Sondersubvention wurde (aller
Voraussicht nach) im Zusammenhang mit der Dachreparatur des
„Technikerwohnheimes“ gewährt.
Subvention 1977
Ebenso war der angesprochenen Unterlage für die Vorstandssitzung
des Vereines Technikerhaus am 03.05.1977 zu entnehmen, dass im
„ordentlichen Haushalt“ für das Jahr 1977 eine Sondersubvention der
Stadt Innsbruck in Höhe von € 3.633,64 (ATS 50.000,00) budgetiert
worden ist. Ob eine Auszahlung eines Zuschusses in dieser Höhe tatsächlich gewährt worden ist, konnte von der Kontrollabteilung aufgrund
fehlender Aufzeichnungen nicht mehr eruiert werden.
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Zl. KA-10420/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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