Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 06-Kurzprotokoll_19.05.2016.pdf
- S.49
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festgestellt worden. In dieser Eigentümerversammlung ist auch der
Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat gemäß § 12 Z 4 des Gesellschaftsvertrages die Entlastung erteilt worden.
Die Kontrollabteilung empfahl, für die Zukunft einen erhöhten Sorgfaltsmaßstab bei den gesetzlich normierten Fristen des UGB und
GmbHG anzuwenden.
Die TLT informierte im Anhörungsverfahren darüber, dass der Empfehlung der Kontrollabteilung künftig Rechnung getragen werde.
Offenlegung –
Empfehlung
Das in den §§ 277 und 279 UGB (Erleichterungen für mittelgroße Gesellschaften mit beschränkter Haftung) verankerte Erfordernis zur Offenlegung des Jahresabschlusses und des Lageberichts binnen neun
Monaten nach dem Bilanzstichtag hat die Gesellschaft nicht fristgerecht beachtet. Die TLT hat zuletzt die Bilanz zum 31.08.2013 mit den
erforderlichen Beilagen am 06.06.2014 und den Jahresabschluss per
31.08.2014 mit allen erforderlichen Beilagen am 08.06.2015 beim Handelsgericht Innsbruck zum Firmenbuch eingereicht.
Die Kontrollabteilung empfahl im Allgemeinen eine zeitgerechte Befolgung dieser gesetzlichen Offenlegungsbestimmungen des UGB, denn
bei Nichteinhaltung dieser Frist kann das Firmenbuchgericht eine
Zwangsstrafe verhängen.
Die TLT sagte im Anhörungsverfahren zu, der Empfehlung der Kontrollabteilung künftig Rechnung zu tragen.
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DeckungsbeitragsFür das Wirtschaftsjahr 2013/2014 hatten die TLT-Gesellschafter Land
zuschüsse zum
und Stadt Deckungsbeiträge für den Betriebsabgang im GesamtausBetriebsabgang
maß von € 20.573.600,00 zu leisten. Die Aufteilung entsprechend der
für das Wirtschaftsjahr Anteile am Stammkapital der TLT ergab für das Land Tirol einen be2013/2014
traglichen Anteil von gerundet € 11.315.600,00 bzw. für die Stadt Inn sbruck von € 9.258.000,00. Für das Wirtschaftsjahr 2012/2013 ergaben
sich dieselben Zuschusserfordernisse für die beiden Gesellschafter.
Budgetierungsprozess
Die Festlegung der Höhe dieser Deckungsbeiträge ergibt sich aus dem
alljährlich für das jeweilige Wirtschaftsjahr erstellten Budget.
Der Erstellung des Jahresbudgets liegt nach Rücksprache mit der Leiterin der Buchhaltung die Überlegung zu Grunde, dass grundsätzlich
der Personalaufwand mit Deckungsbeiträgen der Gesellschafter zu
finanzieren ist und der anfallende Sachaufwand mit von der TLT selbst
erwirtschafteten Einnahmen bedeckt werden sollte.
Aus diesem Grund wird bei der Budgeterstellung und in Verbindung
damit bei der Festsetzung der Zuschüsse der Gesellschafter ein TopDown-Ansatz verfolgt. Dies insofern, als Land und Stadt vor der jeweiligen Budgeterstellung den prozentuellen Wert vorgeben, um welchen
ihre Zuschussleistungen für das Folgejahr erhöht werden sollen/können. Diese Summe bildet sodann gemeinsam mit den budgetierten Eigenerlösen den Ausgangspunkt der Budgetierung.
Zl. KA-08788/2015
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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