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Jahr: 2016

/ Ausgabe: 06-Kurzprotokoll_19.05.2016.pdf

- S.71

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Personalaufwand im
weiteren Sinn –
Aufteilung Theaterbetrieb und Orchester

Unter Hinzurechnung sämtlicher Honorarzahlungen (an Ensemblemitglieder und Gäste / Externe) sowie der Reise- und Unterkunftskosten
für Gäste ergibt sich ein „Personalaufwand im weiteren Sinn“.
Dieser Personalaufwand im weiteren Sinn belief sich – nach den von
der Kontrollabteilung angestellten Berechnungen – für das prüfungsgegenständliche Spieljahr 2013/2014 auf eine Summe von
€ 21.059.334,65. Dieser Betrag verteilt sich mit einer Summe von
€ 15.984.421,53 (75,90 %) auf den Theaterbetrieb und mit einem B etrag von € 5.074.913,12 (24,10 %) auf das Orchester.

Aufwendungen
für Gäste / Externe

Im Zuge der überblicksartigen Aufgliederung des Personalaufwandes
im weiteren Sinn versuchte die Kontrollabteilung weiters, aus dieser
Gesamtsumme (grundsätzlich anhand der Bezeichnung der jeweiligen
Konten) den Anteil jener Aufwendungen herauszurechnen, welcher der
TLT im Spieljahr 2013/2014 für Gäste / Externe entstanden ist.
Die Summe der Aufwendungen für Gäste / Externe (inkl. Reise- und
Unterkunftskosten) belief sich nach den Berechnungen der Kontrollabteilung in der Spielsaison 2013/2014 auf einen Betrag von
€ 1.393.080,98. Bezogen auf die Gesamtsumme des Personalaufwa ndes im weiteren Sinn ergibt sich ein Anteil von 6,61 %.

Uneinheitliche
Das Herausrechnen des Aufwandes für Gäste / Externe war für die
Verbuchung von
Kontrollabteilung im Detail mit der Schwierigkeit verbunden, dass nicht
Honorarzahlungen
alle maßgeblichen Aufwendungen für Gäste / Externe auf separaten
für Gäste / Externe – Aufwandskonten budgetiert, erfasst bzw. verbucht werden.
Empfehlung

Einerseits werden bspw. die Honorarzahlungen für Gäste / Externe für
Regie, Musiktheater, Schauspiel nach Einschätzung der Kontrollabteilung buchhalterisch transparent auf separaten Aufwandskonten budgetiert und erfasst.
Andererseits – und darin lag die Schwierigkeit für das Herausrechnen
durch die Kontrollabteilung – werden vereinzelt auch auf Aufwandskonten, über welche die Personalaufwendungen für Ensemblemitglieder
gebucht werden, Honorarzahlungen an Gäste / Externe verbucht. In
Verbindung mit den dienstpostenplanmäßig berücksichtigen Vakanzen
beim darstellenden Personal erwähnte die Kontrollabteilung, dass im
Spieljahr 2013/2014 über die Konten 502020 – Sängerinnen Solisten,
502030 – Sänger Solisten, 502040 – Schauspiel Damen, 502050 –
Schauspiel Herren nicht nur die Personalaufwendungen für Ensemblemitglieder, sondern auch Aufwendungen für Gäste / Externe erfasst
worden sind. Einer mit Unterstützung des Leiters der Personalverrechnung erstellten Auswertung zufolge beliefen sich die in diesen Konten
enthaltenen Aufwendungen für Gäste / Externe im Spieljahr 2013/2014
auf eine Summe von € 559.081,30.
Nach Einschätzung der Kontrollabteilung ist die bei der TLT im Zusammenhang mit der buchhalterischen Erfassung von Aufwendungen
für Gäste praktizierte Vorgangsweise uneinheitlich. Auf der einen Seite
bestehen in den beispielhaft aufgezeigten Bereichen separate Aufwandskonten, über welche die Aufwendungen für Gäste transparent
budgetiert und verbucht werden. Auf der anderen Seite werden auch
auf Konten Aufwendungen für Gäste erfasst, über welche im Grunde
genommen Aufwendungen des Ensembles verbucht werden sollten.
Zl. KA-08788/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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