Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 06-Kurzprotokoll_19.05.2016.pdf
- S.79
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
66 (
Ausgleichstaxe
nach dem
Behinderteneinstellungsgesetz
!!
Sofern die Beschäftigungspflicht begünstigter Behinderter nicht erfüllt
wird, kommt es durch das Bundessozialamt (seit 01.06.2014 Sozialministeriumservice) alljährlich für das jeweils abgelaufene Kalenderjahr
zur Vorschreibung einer Ausgleichstaxe nach dem Behinderteneinstellungsgesetz.
Für das Kalenderjahr 2013 wurde der TLT eine Ausgleichstaxe in Höhe
von € 4.739,00 vorgeschrieben. Für das Kalenderjahr 2014 betrug die
Ausgleichstaxe € 1.026,00. Hierbei ist allerdings anzumerken, dass die
TLT ab dem Monat März 2014 ihre Beschäftigungspflicht betreffend
begünstigte Behinderte gänzlich erfüllte. Im Dezember 2014 als letztem
maßgeblichem Monat des Bescheides für das Kalenderjahr 2014 beschäftigte die TLT insgesamt 13 begünstigte behinderte Personen,
wovon aufgrund des Alters und/oder des Grades der Behinderung 10
Personen einfach und 3 doppelt anrechenbar waren (die Pflichtzahl lag
bei 14 Personen).
6; 2
Freiwillige Sozialleistung –
Essenszuschuss
5
Als freiwillige Sozialleistung gewährt die TLT ihren Bediensteten einen
Essenszuschuss. Ursprünglich wurde diese freiwillige Sozialleistung in
Übereinstimmung mit der Vollzugspraxis bei der Stadt Innsbruck mit
einem Betrag von € 4,00 pro Mahlzeit begrenzt. Seit 01.09.2011 wird
von der TLT der einkommensteuerrechtlich höchstzulässige Betrag von
€ 4,40 gewährt. Für das prüf
ungsgegenständliche Wirtschaftsjahr
2013/2014 belief sich der diesbezügliche Gesamtaufwand für die TLT
auf einen Betrag von € 97.055,20.
; <,
;
Rückstellungsstand
zum Bilanzstichtag
!!
!!
Der gesamte Rückstellungsstand belief sich zum Bilanzstichtag
31.08.2014 auf eine Summe von € 6.419.362,00 (bzw. im Vergleich
zum Vorjahr per 31.08.2013 auf € 6.007.545,00).
Der größte Teil dieser Rückstellungen per 31.08.2014 betraf mit einem
Anteil von 48,83 % (€ 3.134.297,00) Rückstellungen für Abfertigungen.
Die sonstigen Rückstellungen summierten sich auf einen Anteil von
31,68 % (€ 2.033.543,00), wobei hier die betragsmäßig höchsten Pos itionen die Rückstellungen für Jubiläumsgelder und für noch nicht konsumierte Urlaube darstellten. Der restliche Anteil von 19,49 %
(€ 1.251.522,00) betraf Rückstellungen für (Firmen-)Pensionen.
Berechnungsdetails
zu den
Rückstellungen –
Empfehlung
Zl. KA-08788/2015
Generell wurde von der Kontrollabteilung darauf verwiesen, dass die
Berechnungsdetails zu den Rückstellungen von der Leiterin der Buchhaltung auf Anfrage der Kontrollabteilung erst bei der Steuerberaterin
der TLT (diese erstellt den Jahresabschluss der TLT) angefordert werden mussten. Auch wenn diese Unterlagen von der Steuerberaterin
problemlos zur Verfügung gestellt worden sind, vertrat die Kontrollabteilung den Standpunkt, dass sämtliche Detailunterlagen zum Jahresabschluss (auch) bei der TLT vorrätig sein sollten. Aus diesem Grund
wurde empfohlen, die jährlich von der Steuerberaterin angestellten
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
42