Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 06-Kurzprotokoll_19.05.2016.pdf
- S.89
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
verbucht wurden, ein Soll von netto € 152.303,44 aus. Zuzüglich einzelner weiterer Rechnungsbeträge, die aus technischen Gründen auf
das Konto „65001 Gebäude/Eingebrachte Anlagen Kammerspiele“ gebucht wurden, ergab sich ein Gesamtaufwand von netto € 154.872,60.
Dies entspricht ca. 73,4 % des genehmigten Budgets für Planung und
Bau sowie Einrichtung der Ersatzspielstätte.
Ablauf
Rechnungsprüfung
und Anweisung
Von der Kontrollabteilung wurde eine vertiefte Prüfung der abgerechneten Teil- und Schlussrechnungen vorgenommen.
Der Rechnungslauf sah in der Regel eine Prüfung der Teil- und
Schlussrechnungen inkl. sämtlicher Aufmaßblätter und weiterer Rechnungsunterlagen durch die Bauaufsicht vor. Von dieser wurde die korrekte Ausstellung der Rechnung bestätigt oder selbige in Abstimmung
und im gegenseitigen Einverständnis mit dem AN berichtigt. Nach
Feststellung der Rechnungssumme wurde von Seiten der Bauaufsicht
ein Rechnungsprüfblatt erstellt, welches die Auftrags- und Rechnungssummen, ggf. gewährte Rabatte und Nachlässe, Abzüge für Bauwesenversicherung, Baureinigung u.ä., zu berücksichtigende Deckungsund Haftungsrücklässe sowie eingeräumte Skonti rechnerisch aufschlüsselte und als Ergebnis einen Zahlungsbetrag inkl. Zahlungsfristen auswies. In weitere Folge wurden die Rechnungsunterlagen inkl.
Rechnungsprüfblatt an die TLT übermittelt. Nach Kontrolle und Freigabe, in den überwiegenden Fällen durch den technischen Leiter der
TLT, erfolgte die Anweisung des ausgewiesenen Zahlungsbetrages
durch die Buchhaltung.
Prüfungsfeststellungen
Die stichprobenmäßig geführte Einsichtnahme in Abrechnungsunterlagen und Rechnungsprüfblätter machte einige einmalige und in manchen Fällen systematische Mängel erkennbar, deren finanzielle Auswirkungen im Verhältnis zu den Gesamtkosten im überschaubaren
Rahmen blieben.
Diskrepanz zwischen
Werkvertrag und
Rechnungslegung
Im Fall eines Gewerks stimmten der auf den Rechnungen ausgewiesene Skonto sowie die Zahlungsziele nicht mit den Vereinbarungen des
Werksvertrages überein. Des Weiteren blieb ein vertraglich gewährter
pauschalierter Sonderrabatt unberücksichtigt. Die Kontrollabteilung
stellte kritisch fest, dass die Angaben gemäß Rechnungslegung von
der Bauaufsicht im Zuge der Rechnungsprüfung übernommen und
nicht entsprechend Werkvertrag korrigiert wurden.
Bei mehreren Gewerken wurden im Zuge der Rechnungslegung durch
den Auftragnehmer oder der Rechnungsprüfung durch die Bauaufsicht
Abzüge in Form von Deckungs- oder Haftungsrücklässen vorgenommen. Die Kontrollabteilung weist darauf hin, dass den ihr zur Verfügung
gestellten Vertragsunterlagen jedoch keine entsprechenden Regelungen zu Deckungs- und Haftungsrücklässen entnommen werden konnten, die diese gerechtfertigt hätten.
Rechnungskontrolle
durch Bauaufsicht
Zl. KA-08788/2015
Im Rahmen der Rechnungsprüfung wurde durch die Bauaufsicht ein
Rechnungsprüfblatt erstellt. Rechnungsprüfblätter weisen in der Regel
u.a. die Auftragssumme, die Rechnungssumme vor und nach der Prüfung, sämtliche Nachlässe und Abzüge für bspw. Bauwesenversicherung oder Reinigung, die in Abzug zu bringenden Zahlungen aus vorhergehenden Teilrechnungen sowie ggf. vertraglich vereinbarte DeBericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
52