Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: 06-Maerz.pdf
- S.104
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versichert ist. Die IKB AG-Polizze würde allerdings auch einen Passus für gemietete
Gebäude vorsehen.
Zur Bereinigung der aufgezeigten Fragen empfahl die Kontrollabteilung, die Eigentums- und Zuständigkeitsverhältnisse betreffend das vom Tiroler Landesschwimmverband genutzte Mehrzweckgebäude abzuklären und die Nutzungsbedingungen mit
dem Verband schriftlich festzulegen.
Im damaligen Anhörungsverfahren wurde die Problematik zur Kenntnis genommen
und seitens des Sportamtes zur Klärung der Eigentumsverhältnisse Gespräche unter
Einbindung aller Beteiligten angekündigt.
Zum Stand der Angelegenheit wurde der Kontrollabteilung zur Follow up – Einschau
2006 berichtet, dass die in der Stellungnahme für die Monate November/Dezember
2006 zugesagte Lösung im Rahmen eines mit allen Beteiligten zu führenden Gespräches erst in Angriff genommen werden habe können, nachdem der Präsident des Tiroler Landesschwimmverbandes für ein Informationsgespräch terminlich zur Verfügung gestanden habe. Dieses Gespräch habe Mitte Dezember 2006 stattgefunden. In
dessen Verlauf habe der Präsident angedeutet, dass der Obmann des Tiroler Wassersportvereines, der früher leitender Mitarbeiter der vormaligen Stadtwerke war, umfassende Unterlagen über die Eigentumsverhältnisse des Gebäudes haben sollte und
diesbezüglich eine Stellungnahme von ihm einholbar wäre. Der Vorstand des Sportamtes habe nun Anfang Jänner 2007 ein offizielles Schreiben an den Tiroler Landesschwimmverband mit der Bitte um Information hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse
des gegenständlichen Gebäudes gebeten. Sobald entsprechende Informationen
schriftlich vorlägen, würden weitere Gespräche mit der Rechtsabteilung der IIG und
weiteren Partnern stattfinden.
Zum Weitergang der Sache konnte seitens des Sportamtes im Rahmen der
Follow up – Einschau 2007 berichtet werden, dass der Tiroler Landesschwimmverband seinen Wissensstand dazu in einem Schreiben (vom 15.2.2007) dargelegt hat,
wonach das Mehrzweckgebäude jedenfalls im Eigentum der Stadtgemeinde Innsbruck
stehe. In weiterer Folge hat das Sportamt wiederum die Rechtsabteilung der IIG & Co
KG mit dem Ersuchen kontaktiert, die erhaltenen Mitteilungen zu prüfen. Mittels
E-Mail (vom 21.3.2007) hat die Rechtsabteilung der IIG & Co KG die juristische Position aus ihrer Sicht erläutert. Daraus habe sich ergeben, dass das Gebäude seinerzeit
in die IKB AG eingebracht worden sei und es keinerlei Anhaltspunkte dafür gäbe, dass
sich die Stadt Innsbruck das Eigentum am Mehrzweckgebäude vorbehalten hätte. Die
IKB AG wäre daher auch alleinig für die Erhaltung und Instandhaltung zuständig.
In weiterer Folge hat das Sportamt das Ergebnis dieser rechtlichen Beurteilung der
IKB AG, dem Tiroler Landesschwimmverband und dem für die Instandhaltung zuständigen technischen Geschäftsbereich der IIG & Co KG übermittelt.
Die IKB AG hat daraufhin mit Schreiben vom 5.11.2007 ihre Betrachtungsweise der
Angelegenheit deutlich gemacht und zusammenfassend festgestellt, dass das Mehrzweckgebäude rechtlich nicht dem Freischwimmbad Tivoli zugerechnet werden könne
und damit auch nicht in das Eigentum der IKB AG übergegangen sei. Untermauert
wurde diese Ansicht durch ein Rechtsgutachten jener, seinerzeit auch mit der Errichtung des Sacheinlagevertrages beauftragt gewesenen Kanzlei.
Zl. KA-00287/2010
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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