Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: 06-Maerz.pdf
- S.117
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handlungswege auf eine etappenweise Preiserhöhung, indem ab dem 1.9.2006 ein
Preis in Höhe von € 0,50 exkl. USt und ab dem 1.1.2007 ein Preis in Höhe von € 0,55
exkl. USt verrechnet wurde. Das Taxiunternehmen bestätigte mit Schreiben vom
3.9.2006 (an die ISD-Gastro) die Preiserhöhung auf € 0,50 exkl. USt ab 1.9.2006.
Für die Auslieferungen betreffend den Abholungsort Wohnheim Hötting wurde ein
Preis in Höhe von € 0,60 exkl. USt verrechnet. Diesem Preis geht ein schriftliches Angebot des Taxiunternehmens (gerichtet an die ISD) voraus. Die konkrete Beauftragung (durch die ISD) erfolgte mit Schreiben vom 5.10.2006.
Eine Überprüfung der monatlichen Rechnungen des Taxiunternehmens an die ISDGastro ergab keinen Anlass für etwaige Beanstandungen.
Im Hinblick auf die bestehenden Liefervereinbarungen (auf Basis von Angebot und
Annahme) merkte die Kontrollabteilung kritisch an, dass diese allesamt zwischen dem
Taxiunternehmen und der ISD als Muttergesellschaft zustande gekommen sind. Auch
die Erweiterung der Liefervereinbarung im Zusammenhang mit dem neuen
Abholungsort Wohnheim Hötting wurde zwischen dem Taxiunternehmen und der ISD
vorgenommen. Die gesamte Rechnungslegung des Jahres 2006 erfolgte jedoch an
die ISD-Gastro.
Aufgrund der strengen Auflagen der Finanzbehörden zur Gemeinnützigkeit empfahl
die Kontrollabteilung, die bestehenden Liefervereinbarungen auf eine vertragliche
Basis zwischen dem Taxiunternehmen und der ISD-Gastro als Vertragspartner zu
stellen. In Verbindung damit war es aus Sicht der Kontrollabteilung aufgrund des
finanziellen und inhaltlichen Umfanges der bestehenden Lieferverpflichtungen
(unterschiedliche Preise, Abholungsorte usw.) ratsam, die wesentlichen Punkte in
einer schriftlichen Vereinbarung (Vertrag) festzuhalten. In dieser Vereinbarung sollten
sodann auch Bereiche wie Kündigungsfristen, Preisanpassungsmodalitäten usw.
Berücksichtigung finden.
Im Anhörungsverfahren zur letztjährigen Follow up – Einschau informierte der
Geschäftsführer der ISD-Gastro darüber, dass – basierend auf einer Feststellung bzw.
Empfehlung der Kontrollabteilung – der Bereich Schüleressen in den ISDGesellschaftsvertrag sowie in den Rahmenvertrag zwischen der Stadt Innsbruck und
der ISD aufgenommen wurde und damit seit dem Stichtag 1.1.2009 als klassische
gemeinnützige Tätigkeit der ISD läuft. Zur Empfehlung einer schriftlichen
vertraglichen Regelung zwischen dem Transportunternehmen und der ISD wurde
damals mitgeteilt, dass diese umgesetzt werden wird. Es war jedoch beabsichtigt,
einen kaufmännisch günstigen Zeitpunkt abzuwarten, da noch eine preisliche
Divergenz bezüglich der Transportkosten für das Wohnheim Reichenau und das
Wohnheim Hötting bestand. Der Transportunternehmer habe seinerzeit angekündigt,
den günstigeren Satz des Wohnheimes Reichenau auf das Niveau des Wohnheimes
Hötting anheben zu wollen, hatte dies jedoch bis zum damaligen Zeitpunkt nicht
getan. Daher war seitens der Geschäftsführung beabsichtigt, bis zur erwarteten
Anpassung zuzuwarten, um den Vorgang der Preiserhöhung nicht durch die ISD zu
initialisieren.
Zl. KA-00287/2010
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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