Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: 06-Maerz.pdf
- S.144
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7 Unternehmungen
7.1 Bericht über die stichprobenartige Prüfung der
Gebarung und Jahresrechnung 2008
der Recycling Innsbruck GmbH
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Die Kontrollabteilung hat die Gebarung und Jahresrechnung 2008 der Recycling Innsbruck GmbH einer stichprobenartigen Prüfung unterzogen und hierüber mit Datum
25.9.2009, Zl. KA-05764/2009 einen Bericht erstellt. In Verbindung mit den damaligen Prüfungsfeststellungen hat die Kontrollabteilung eine Reihe von Empfehlungen
ausgesprochen. Soweit deren Umsetzung nicht schon im Zuge des dazu stattgefundenen Anhörungsverfahrens erfolgt ist, wurde die Erledigung der offen gebliebenen
Anregungen im Rahmen dieser Follow up – Einschau hinterfragt.
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Im Zuge der Durchleuchtung der gesellschaftsrechtlichen Aspekte hat die Kontrollabteilung aufgezeigt, dass die Gesellschafter bereits im Jahr 1998 beschlossen haben,
eine Geschäftsordnung für den Geschäftsführer zu erstellen. Da eine solche zum Zeitpunkt der Prüfung noch nicht realisiert gewesen ist, hat die Kontrollabteilung empfohlen, die besonderen Befugnisse und Verpflichtungen des Geschäftsführers in Form einer Geschäftsordnung für den Geschäftsführer zu präzisieren.
Im Anhörungsverfahren wurde mitgeteilt, dass der Geschäftsführer den Gesellschaftern vorschlagen wird, eine Geschäftsordnung entwickeln zu lassen.
Im Rahmen der Follow up – Einschau 2009 teilte die RCI mit, dass die monierte Geschäftsordnung für die Geschäftsführung in Ausarbeitung stehe und den Gesellschaftern bei der nächsten, ca. Mitte 2010 stattfindenden Generalversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werde.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Nach dem Wortlaut des Gesellschaftsvertrages der RCI sind zur Leitung der Generalversammlung die Geschäftsführer abwechselnd in der Reihenfolge ihres Lebensalters
berufen. Im Vorfeld zur GV vom 16.6.2008 wurde diesbezüglich eine Änderung dahingehend beantragt, dass der Vorsitz künftig im Rotationsprinzip durch die Gesellschafter wahrgenommen werden soll. Ein entsprechender Gesellschafterbeschluss ist
schließlich auf notariellem Wege in der GV am 28.5.2009 gefasst worden, die Änderung war im Firmenbuch zum Prüfungszeitpunkt jedoch noch nicht durchgeführt. Die
Kontrollabteilung empfahl eine Adaptierung des Gesellschaftsvertrages und regte in
diesem Rahmen auch die bisher nicht erfolgten Anpassungen an den Euro an.
In der Stellungnahme gab die RCI bekannt, dass die Abänderung des Gesellschaftsvertrages bezüglich der Vorsitzführung bei der Generalversammlung zwischenzeitlich
im Firmenbuch eingetragen, nach Rücksprache mit dem Hauptgesellschafter IKB AG
auf eine Euro-Anpassung aber verzichtet worden sei.
Zl. KA-00287/2010
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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