Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 06-Maerz.pdf

- S.15

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5.

III 1173/2009
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HW - B5/1,
Hötting - West, Bereich des gewidmeten Baulandes nördlich
der Hangstufe am Lohbach, zwischen Lahntalweg im Westen
und Höttinger Rain im Osten, mit
Ausnahme des Bereiches unterhalb von St. Georg (teilweise als
Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 66/be, Zeichn. Nr. 3641), gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2006,
2. Entwurf

Baulandes nördlich der Hangstufe am
Lohbach, zwischen Lahntalweg im Westen
und Höttinger Rain im Osten, mit Ausnahme des Bereiches unterhalb von
St. Georg (teilweise als Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66/be, Zeichn.
Nr. 3641), gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2006, 2. Entwurf, wird beschlossen.

6.

Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. HW - F33, Hötting West, Bereich zwischen Höttinger Rain im Westen, Schneeburggasse im Norden, Speckweg
im Osten und Hangstufe Hötting
- West im Süden (als teilweise
oder gänzliche Änderung der
Teilflächenwidmungspläne
Nr. HW - F1, Zeichn. Nr. 2645;
Nr. HW - F18, Zeichn. Nr. 3444),
gemäß § 36 Abs. 1 und 2 sowie
§ 107 Abs. 3 TROG 2006

GR Haller: Während der gesetzlichen
Frist sind 213 Stellungnahmen mit
insgesamt über 400 Unterschriften zum
Allgemeinen und Ergänzenden Bebauungsplan Nr. HW - B5 und Nr. HW - B5/1
eingegangen. Zwei weitere Stellungnahmen sind verspätet eingetroffen. Alle
Stellungnahmen liegen dem Akt im
Original bzw. Kopie bei.
Neben den Stellungnahmen zu Straßenfluchtlinien wurden auch Bebauungsregeln
(insbesondere die höchsten Gebäudepunkte, Dichten, Baugrenzlinien etc.) zum
Teil grundstücksbezogen und zum Teil
allgemein beeinsprucht.
Die Stellungnahmen wurden im Bericht
der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, der dem
Akt beiliegt, ausführlich behandelt und im
Bauausschuss beraten. Hinsichtlich der
Straßenfluchtlinien haben sich aus der
Behandlung der Stellungnahmen mit
Ausnahme geringfügiger Adaptierungen
keine neuen Erkenntnisse ergeben.
Änderungswünschen bei den Bebauungsregeln, insbesondere bei Höhen, Baugrenzlinien und Dichten kann im vorliegenden zweiten Entwurf großteils entsprochen werden.
Zudem werden aufgrund der erneuten,
vertieften Bearbeitung einige Änderungen
vorgenommen, die nicht auf eingebrachten
Stellungnahmen beruhen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HW - B5/1,
Hötting - West, Bereich des gewidmeten
GR-Sitzung 25.3.2010

III 3670/2010

GR Haller: Der Bauausschuss empfiehlt
dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. HW - F33, Hötting West, Bereich zwischen Höttinger Rain im
Westen, Schneeburggasse im Norden,
Speckweg im Osten und Hangstufe
Hötting - West im Süden (als teilweise
oder gänzliche Änderung der Teilflächenwidmungspläne Nr. HW - F1, Zeichn.
Nr. 2645; Nr. HW - F18, Zeichn. Nr. 3444),
gemäß § 36 Abs. 1 und 2 sowie § 107
Abs. 3 TROG 2006, wird beschlossen.

7.

III 3671/2010
Entwurf des Allgemeinen Bebauungsplanes Nr. HW - B6, Hötting - West, Bereich des gewidmeten Baulandes zwischen Höttinger Rain, Schneeburggasse,
Speckweg, Vogelweiderstraße,
Grauer-Stein-Weg und Knappenweg, gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2006

GR Haller: Der Bauausschuss empfiehlt
dem Gemeinderat einstimmig: