Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: 06-Maerz.pdf
- S.166
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Oberflächengestaltung“, welches budgetär über die Stadt Innsbruck (Amt für Grünanlagen) und nicht von der IISG abgewickelt worden ist.
Die Kontrollabteilung empfahl, die beiden angesprochenen Rechnungsbeträge nicht
den Errichtungskosten des Pavillons zuzuordnen und das Baukonto um diese Beträge
zu bereinigen. Eine Abrechnung mit der Stadt Innsbruck sollte unter einem gesonderten Titel – jedenfalls nicht unter „Errichtungskosten Pavillon“ – erfolgen. Im Anhörungsverfahren teilte die IISG dazu mit, dass das Baukonto entsprechend bereinigt
und die angeführten Rechnungen in Absprache mit der städt. Beteiligungsverwaltung
mangels eigener Budgetpost über den UA 840000 – Grundbesitz abgerechnet worden
wären.
Dem im Rahmen der Follow up – Prüfung zur Verfügung gestellten aktuellen Baukontoauszug konnte die Durchführung der von der Kontrollabteilung angeregten Bereinigung des Baukontos entnommen werden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Die Kontrollabteilung stellte fest, dass es sich bei dem unter der Position „Gebühren
und Abgaben“ erfassten Betrag in Höhe von € 45.541,90 um die vom Stadtmagistrat
der Stadt Innsbruck als Abgabenbehörde der IISG vorgeschriebenen Gehsteigbeiträge
betreffend die Errichtung der Verbindungsgarage zwischen den Tiefgaragen des
Congress Innsbruck und der City-Garage handelte. Nachdem sich die vom Tiefgaragenbau berührten Grundstücke im Eigentum der Stadt Innsbruck befinden, wurde
dem Tiefgaragen-Bauträger vertraglich die „Dienstbarkeit der Errichtung, Erhaltung
und Führung einer Tiefgarage“ eingeräumt. Gleichzeitig verpflichtete sich der Bauträger im Rahmen dieses Vertrages, die im Zuge der Errichtung der Tiefgarage anfallenden Anliegerabgaben zu bezahlen.
Die Kontrollabteilung war der Ansicht, dass vom Gesamtbetrag in Höhe von
€ 45.541,90 lediglich ein Teilbetrag in Höhe von € 4.091,91 der Errichtung des Pavillons zuzuordnen war und empfahl daher, das Baukonto entsprechend zu berichtigen.
Außerdem wurde im Zuge der Aufarbeitung der Thematik Anliegerabgaben Pavillon
bzw. Verbindungstiefgarage evident, dass es betreffend der vom Bauträger der Verbindungstiefgarage zu bezahlenden Anliegerabgaben zu Auseinandersetzungen zwischen IISG und dem Bauträger gekommen ist. Diese Unstimmigkeiten betrafen u.a.
auch Gegenforderungen des Bauträgers gegenüber der IISG. Letztlich konnte diese
Angelegenheit unter beidseitiger anwaltlicher Hilfe im Rahmen eines Vergleiches beigelegt werden, wobei es nach Meinung der Kontrollabteilung unter Berücksichtigung
der Gegenforderungen des Bauträgers insgesamt zu einem effektiven Abgabenverzicht in Höhe von € 6.203,27 gekommen ist. Die Kontrollabteilung erinnerte in diesem
Zusammenhang an die Notwendigkeit eines Stadtsenatsbeschlusses. Nachdem diese
Angelegenheit mit der Stadt Innsbruck zum Prüfungszeitpunkt noch nicht abgerechnet worden war, empfahl die Kontrollabteilung, eine derartige Abrechnung bei gleichzeitiger Berücksichtigung der vom Bauträger getätigten Teilzahlungen sowie der von
der IISG anerkannten Gegenforderungen und des effektiven Abgabenverzichts vorzunehmen.
Zl. KA-00287/2010
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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