Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 06-Maerz.pdf

- S.169

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Vereinbarung vom Februar 2006 lediglich um einen IISG-internen Aktenvermerk vom
13.2.2006 handelte. Die Kontrollabteilung blieb daher bei ihrer Empfehlung, die gehandhabte Vorgangsweise schriftlich durch einen Vertragszusatz zu dokumentieren,
zumal Vertragsergänzungen oder –änderungen gem. Pkt. XXII des dem Pachtverhältnis zugrunde liegenden Pachtvertrages zu ihrer Gültigkeit der Schriftform bedürfen.
Die IISG übermittelte im Rahmen der gegenständlichen Follow up – Einschau einen
von der IISG und dem Pächter unterfertigten Vertragszusatz, der die monatliche
Pachtzinszahlung nunmehr schriftlich regelt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Neben dem im Pavillon betriebenen Cafe und Restaurant ist im Erdgeschoss eine Trafik untergebracht.
Die Kontrollabteilung stellte betreffend die Vorschreibung der akontomäßigen Betriebs- und Heizkosten des Cafes und Restaurants bzw. auch der Trafik fest, dass diese in ihrer Höhe zum Prüfungszeitpunkt nach wie vor unverändert waren und offenbar bis dato noch nie die gemäß den Pachtverträgen vorgesehene jährliche Abrechnung durchgeführt worden ist. Die Kontrollabteilung empfahl, die ausständigen Betriebs- und Heizkostenabrechnungen vorzunehmen bzw. in weiterer Folge das mtl.
Betriebs- und Heizkostenakonto nach Maßgabe dieser Abrechnungen anzupassen.
Die IISG bestätigte im seinerzeitigen Anhörungsverfahren, dass der Pavillon Ende
2008 – nach Festlegung der Aufteilungsschlüssel – korrekt abgerechnet worden sei
und die Akonti den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst worden wären.
Für die aktuelle Follow up – Einschau wurden der Kontrollabteilung die Jahresabrechnungen 2006 und 2007 zur Verfügung gestellt. Die Empfehlung der Kontrollabteilung
bezog sich auf die Abrechnungsjahre 2006 und 2007, womit durch die Übermittlung
der angesprochenen Abrechnungen die Empfehlung der Kontrollabteilung umgesetzt
worden ist. Zur Betriebs- und Heizkostenabrechnung des Jahres 2008 bemerkte die
IISG, dass diese bis dato nicht erfolgt sei. Die Ablesung der Wärmezähler und deren
Auswertung hätte gegenüber dem Vorjahr 2007 einen wesentlichen Mehrverbrauch
ergeben, wobei aber der Gasverbrauch ziemlich gleich geblieben sei. Die Ursache hiefür wäre nicht erklärbar gewesen. Die Werte hätten für eine Abrechnung im Jahr
2008 geschätzt werden müssen. Von einer Schätzung sei jedoch abgesehen und die
Wärmezähler über die Saison 2009 beobachtet worden. Nach der Ablesung im Jahr
2009 habe sich wieder eine Normalisierung der Werte abgezeichnet. Somit erfolge die
Abrechnung 2008 gemeinsam mit der Abrechnung 2009.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

Zl. KA-00287/2010

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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