Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: 06-Maerz.pdf
- S.179
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mangelte es auch an der Nutzung der EDV-technischen Ressourcen in diesem Bereich. Im Sinne einer Straffung und Erleichterung der betriebsinternen Organisation
sowie zur Sicherstellung einer einheitlichen Dokumentation empfahl die Kontrollabteilung nicht nur eine Zusammenführung der gesamten Personalverwaltung, sondern
auch eine lückenlose Einbindung sämtlicher Unternehmensbereiche im Zusammenhang mit der geplanten Inbetriebnahme des Facility-Management-Programmes
„netFrame“. Darüber hinaus wurde auch eine Vereinheitlichung bzw. Zusammenführung der Urlaubskarteiverwaltung angeregt.
Im Anhörungsverfahren hat die Gesellschaft ihre Bereitschaft bekundet, die gesamte
Personal- und Personalaktenverwaltung zusammenzuführen. Das erwähnte FacilityManagement-Programm sei in der Zwischenzeit in Betrieb genommen und die diesbezügliche Einschulung der Mitarbeiter durchgeführt worden. Zur unterschiedlichen Führung der Urlaubs- und Krankenstandskartei wurde angemerkt, dass diese historisch
gewachsen und auch früher immer selbständig in den damaligen Ämtern geführt
worden sei. Jetzt würden diese Dateien über das Zeiterfassungsprogramm vom jeweiligen Zeitbeauftragten verantwortlich genehmigt und wären zentral seitens der Geschäftsführung jederzeit einsehbar.
Als Stellungnahme zur Follow up – Einschau 2009 wurde mitgeteilt, dass lt. Geschäftsverteilungsplan das Personalmanagement einschließlich Personalentwicklung
nun zum Obliegenheitsbereich des Geschäftsführers gehört und in diesem Rahmen
auch die Verwaltung der Personalakten und die Urlaubskartei zusammengeführt worden sei. Die einheitliche Schlüsselverwaltung liege nunmehr zentral beim Leiter des
Bereiches Objektmanagement. Aus Kostengründen werde der Schließplan in der derzeitigen Form belassen, eine komplette Überarbeitung der Schließanlage sei aber im
Jahr 2010/2011 geplant.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde teilweise entsprochen.
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Die Vergütung für die Funktion des Aufsichtsratsvorsitzenden ist im Wege eines Beschlusses der Gesellschafterin beider Gesellschaften (das ist die Stadtgemeinde Innsbruck) festgelegt und belief sich im Prüfungszeitraum auf einen Jahresbruttobezug
eines Gemeinderates der LH Innsbruck. Die aus diesem Titel getätigten Aufwendungen beliefen sich für das Jahr 2007 auf € 21,7 Tsd. und wurden von der IIG & Co KG
sowie der IISG je zur Hälfte getragen. Die Kontrollabteilung wies darauf hin, dass diese Kosten fälschlicherweise dem Personalaufwand zugeordnet worden waren, richtigerweise damit aber die „sonstigen betrieblichen Aufwendungen“ zu belasten gewesen wären.
Im Anhörungsverfahren teilte die Gesellschaft mit, der Empfehlung der Kontrollabteilung ab dem Jahr 2008 nachkommen zu wollen.
Zl. KA-00287/2010
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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