Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 06-Maerz.pdf

- S.30

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- 256 -

über Konditionen nie nach außen gelangt
sind.
Genau deshalb, weil ich die Österreichische Bundesverfassung (B-VG) und das
Amtsgelöbnis ernst nehme und das auch
einhalten will, was unter die Amtsverschwiegenheit fällt, bin ich dagegen, dass
man aus der Tatsache, weil sich irgendwer
nicht daran hält, sofort den radikalen
Schluss zieht und es bestimmte Dinge nur
mehr als Tischvorlage gibt und zum
Beispiel nicht vor einer Stadtsenatssitzung
in den Klubs beraten werden können.
Wenn über bestimmte Geschäfte im
Stadtsenat beraten werden soll, ob man
dafür oder dagegen ist, tut man sich
schwer zu sagen, man ist im Prinzip dafür,
aber man weiß es nicht, da es sein kann,
dass die Konditionen es nicht zu einem
nicht sehr guten Geschäft machen, wie es
abstrakt aussieht. Diesbezüglich werden
wir uns alle einig sein. Ich würde die Frau
Bürgermeisterin bitten, sich eine solche
Vorgangsweise noch einmal zu überlegen.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich werde
das sehr verantwortungsvoll überlegen.
Ich bin sonst für Informationen bekannt,
aber ich muss auch die andere Seite
schützen, und das werde ich ausreichend
machen.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Es wird
vielleicht einen Kompromiss geben, indem
man den Akt im Prinzip als Ganzes
vorlegt, aber die Konditionen nur mündlich
vorträgt. Auch das wäre eine Möglichkeit,
um sich vorbereiten zu können.
GRin Dr.in Waibel: Ich glaube nicht, dass
es Aufgabe des Gemeinderates ist, in
dieser Form über Fehlverhalten zu
recherchieren oder zu urteilen usw. Wenn
man davon ausgeht, dass es sich um ein
klares Delikt handelt und die Amtsverschwiegenheit verletzt wird, dann ist mein
Vorschlag hinsichtlich der Vorgangsweise
ganz klar: Das ist eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft und es
sind dementsprechend Ermittler einzuschalten.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Ich
sehe es nicht so, dass hier die Staatsanwaltschaft zu befassen ist.
GR Kritzinger: Welche Konsequenzen
sollten dann gezogen werden? Die Frau
GR-Sitzung 25.3.2010

Bürgermeisterin hat gesagt, dass man sich
überlegen muss, ob man nicht gewisse
Konditionen von Verträgen zurückbehält.
Für viele, die etwas verkaufen, ist es
beinahe eine schandvolle Zumutung,
wenn solche Zahlen an die Öffentlichkeit
gelangen.
Wenn jemand ein Grundstück verkauft und
eine große Verwandtschaft hat, kann ich
nachvollziehen, dass das Neid und
Misskredit provozieren kann. Wenn unter
Alt-Bgm. DDr. van Staa bei Grundankäufen der Passus enthalten war, dass ein
Vertrauensbruch zum Anlass genommen
werden kann, dass der Vorgang storniert
wird, habe ich volles Verständnis. Ich
glaube, es besteht keine andere Möglichkeit als mit aller Härte und Konsequenz
durchzugreifen.
Von Seiten des Gemeinderates muss man
dafür Verständnis haben. Wenn solche
Dinge passieren, dann muss man daraus
eine gewisse Konsequenz ziehen. Das ist
die Pflicht einer Bürgermeisterin welche
die Verantwortung trägt.
StR Dipl.-HTL-Ing. Peer: Ich möchte auf
die Wortmeldung von GRin Dr.in Waibel
replizieren. Dass es sich hier um ein
Fehlverhalten mit enormen Auswirkungen
handelt, brauchen wir nicht großartig
diskutieren. Es ist unbestritten! Vielleicht
ein Fehlverhalten mit strafrechtlicher
Relevanz. GRin Dr.in Waibel hat gesagt,
dass dies der Staatsanwaltschaft weitergeleitet gehört. Ich würde das mit Maß und
Ziel angehen.
Ich kann offen sagen, es ist mir passiert,
dass ich vor einer Stadtsenatssitzung
Informationen mit JournalistInnen ausgetauscht habe. Es geht hier immer um das
Fingerspitzengefühl von GemeinderätInnen. Es geht um zivilrechtliche Geschäfte,
die wirklich für die Stadt Innsbruck
schädlich sein können und nicht um
irgendwelche Informationen, die man
vorher politisch austauscht. Auch ich habe
schon am Montag vor der Stadtsenatssitzung am Mittwoch eine Botschaft nach
außen gelassen.
Hier geht es um diesen konkreten Fall,
welcher sich schlicht und einfach nicht
wiederholen sollte. Die Frau Bürgermeisterin hat eine Maßnahme angekündigt, von
der ich auch nicht viel halte. Darüber