Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: 06-Maerz.pdf
- S.43
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24.
IV 16132/2009
26.
Übertragung von Kreditresten
aus dem außerordentlichen
Haushalt 2009 in den außerordentlichen Haushalt 2010
Außerordentlicher Haushalt Rücklagen, Zuführung und geplante Verwendung 2010
Rücklagenumwidmung und
Rücklagenentnahme:
Haushaltsrücklage - Straßenbahn;
Haushaltsrücklage - Erneuerungsrücklage
Mehrheitsbeschluss (gegen 7 GRÜNE):
Nachstehend angeführte Rücklagenumwidmungen und Rücklagenentnahmen
werden genehmigt:
-
Haushaltsrücklage - Straßenbahn
€ -2.000.000,--
-
Haushaltsrücklage - Erneuerungsrücklage
€ +2.000.000,--
-
Haushaltsrücklage - Erneuerungsrücklage
€ -1.600.000,--.
25.
GR Mag. Fritz: Ich möchte für die Fraktion
Stimmenthaltung anmelden.
Beschluss (einstimmig, bei Stimmenthaltung 5 GRÜNE):
1.
Die Übertragung von Kreditresten aus
dem außerordentlichen Haushalt 2009 in der Höhe von
€ 2.936.800,-- in den außerordentlichen Haushalt 2010 wird gemäß Beilage genehmigt.
2.
Die Bedeckung der Überträge von
Kreditresten 2009 in den außerordentlichen Haushalt 2010 in der Höhe
von € 2.936.800,-- wird gemäß beiliegender Liste aus der Rücklage des
außerordentlichen Haushaltes genehmigt
IV 16132/2009
Rechnungsabschluss 2009,
Abschlussbuchungen zum
buchhalterischen Ausgleich der
Abschnitte 85 bis 89 (maastrichtrelevante Betriebe)
Beschluss (einstimmig):
Nachstehend angeführte Abschlussbuchungen zum buchhalterischen Ausgleich
der Abschnitte 85 bis 89 (maastrichtrelevante Betriebe) gemäß der Novelle der
Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) 1997 vom 7.12.2001,
BGBl. II Nr. 433/2001, und gemäß der
Nebenabrede zum Stabilitätspakt werden
genehmigt:
-
Gewinnentnahme der Gemeinde von
Unternehmungen und marktbestimmten Betrieben der Gemeinde (Abschnitte 85 bis 89) in der Höhe von
insgesamt € 1.599.625,20.
-
Investitions- und Tilgungszuschüsse
zwischen Unternehmungen und
marktbestimmten Betrieben der Gemeinde (Abschnitte 85 bis 89) und der
Gemeinde in der Höhe von insgesamt
€ 351.590,43.
GR-Sitzung 25.3.2010
IV 16132/2009
27.
IV 207/2010
Israelitische Kultusgemeinde für
Tirol und Vorarlberg, vertreten
durch Präsidentin Dr. Fritsch Esther, Sillgasse 15, Abdeckung
des aushaftenden Wohnbauförderungsdarlehens für die Wohnung Top 21 in der Sillgasse 15,
Sondersubvention
GR Mag. Kogler: Die Adaptierung der
Wohnung würde ich entsprechend
unterstützen, möchte aber trotzdem für
unsere Fraktion Stimmenthaltung anmelden. Hier geht es im Endeffekt um die
Rückzahlung des Wohnbauförderungsdarlehens des Wohnungsbesitzers, damit er
die Wohnung vermieten kann. Man weiß
nicht, für welche Zeit der Mietvertrag ist
usw. Durch diese Sondersubvention fließt
für einen Dritten Geld, damit dieser die
Wohnung vermieten kann.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Es
stimmt, diese Sondersubvention ist nicht
für die Adaptierung, sondern für die