Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 06-Maerz.pdf

- S.67

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35.6

I-OEF 55/2010
Innsbrucker Immobilien GesmbH
& Co KG (IIG), Wertanpassung
der Richtwertmieten, Umsetzung, weitere Vorgangsweise
(Die Innsbrucker Grünen)

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer teilt zur
dringenden Anfrage der Innsbrucker
Grünen (Seite 278) Folgendes mit:
Zu Frage 1.: Der zitierte Aufsichtsratsbeschluss ist nach wie vor aufrecht.
Zu Frage 2.: Entfällt, siehe Antwort zu
Frage 1.
Zu Frage 3.: Ja.
Zu Frage 4. und 5.: Es hat koalitionäre
Besprechungen und eine Einigung
gegeben. Wir warten im April 2010 auf die
neue Bekanntgabe der Richtwertmiete.
Dann werden wir im April 2010 hinsichtlich
der Reduktion von 10 % eine Lösung
finden und ich werde als Eigentümervertreterin den koalitionären Wunsch
umsetzen.
Zu Frage 6.: Diese Frage ist hinfällig, da
es eine koalitionäre Einigung gibt.
Zu Frage 7.: Die Frage ist ebenfalls
hinfällig. Siehe dazu Antwort zu Frage 6.
Ich werde dann dementsprechend
berichten, wann, wo und mit welchen
Beträgen das umgesetzt wird.
35.7

Diese Stellungnahme wurde weder mit der
Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG) noch mit
der Stadt Innsbruck abgesprochen. Es
fand jedoch eine inhaltliche Diskussion
betreffend die generelle Beurteilung des
Kriterienkataloges innerhalb der Tiroler EWirtschaft statt.
Zu Frage 2.: Siehe dazu Antwort zu
Frage 1.
Zu Frage 3.: Siehe dazu Antwort zu
Frage 1.
Zu Frage 4.: Die IKB ist keinesfalls an den
Gemeinderat der Stadt Innsbruck als
Organ um Unterstützung ihrer Stellungnahme herangetreten, vielmehr wurden
die einzelnen Gemeinderatsmitglieder um
ihre Unterstützung gebeten - wie übrigens
auch andere Personen, die nicht dem
Gemeinderat angehören. Das ist natürlich
ein qualitativer Unterschied.
Zu Frage 5.: Die IKB sieht keine Veranlassung und auch keine Notwendigkeit, die
Kosten der Schönherr Rechtsanwälte für
die Unterstützung bei der Verfassung der
Stellungnahme der IKB zum Kriterienkatalog bekannt zu geben. Auskünfte über
einzelne Geschäftsfälle werden den nach
dem Aktienrecht vorgesehenen Gremien
erteilt. Jeder/jede MandatarIn ist frei in
seiner/ihrer Entscheidung, ob er/sie aus
diesem oder einem anderen Grund die
Stellungnahme der IKB unterstützt oder
nicht.

I-OEF 54/2010

Zu Frage 6.: Siehe dazu Antwort zu
Frage 5.

Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB), Stellungnahme zum
Kriterienkatalog des Landes Tirol zur weiteren Nutzung der
Wasserkraft in Tirol (Die Innsbrucker Grünen)

StRin Mag.a Schwarzl: Ich bin neugierig,
wie lange es sich die GemeinderätInnen
und auch die Eigentümervertreterin noch
gefallen lassen, wie die IKB uns auf der
Nase herumtanzt.

Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger teilt zur
dringenden Anfrage der Innsbrucker
Grünen (Seite 279) Folgendes mit:
Zu Frage 1.: Die IKB wurde zu einer
Stellungnahme zum Kriterienkatalog
Wasserkraft eingeladen und hatte ein
dementsprechend dringendes Bedürfnis
im Sinne der satzungsgemäß übertragenen Aufgaben selbstständig zu diesem
Kriterienkatalog Stellung zu nehmen.

GR-Sitzung 25.3.2010

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Das kann ich
insofern zurückweisen, denn der Kriterienkatalog eignet sich nicht, um die IKB so
hinzustellen. Die IKB gibt nicht die
Stellungnahme des Gemeinderates ab,
sondern jedem/jeder GemeinderätIn unabhängig davon, welche Stellungnahme
die IKB abgegeben hat - sowie jedem/jeder BürgerIn steht es frei, hierüber
eine Stellungnahme abzugeben. Die
Diskussion über den Kriterienkatalog wird
uns noch einige Zeit begleiten oder
vielleicht auch rasch beendet sein.