Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 06-Protokoll-16-07-2020_gswklein.pdf

- S.108

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42.

Maglbk/31924/SP-BB-IN/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. IN-B49, Innsbruck, Innenstadt,
Bereich Bürgerstraße 13 (als Änderung des Bebauungsplanes
Nr. IN-B1, 2. Entwurf), gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2016

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
02.07.2020:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. IN-B49, Innsbruck, Innenstadt,
Bereich Bürgerstraße 13 (als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. IN-B1, 2. Entwurf),
gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 3
TROG 2016 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechenden Änderung des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam
wird, wenn innerhalb der Auflegungs- und
Stellungnahmefrist keine Stellungnahme
zum Entwurf von einer hierzu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
43.

Maglbk/29772/SP-FW-PR/1
Flächenwidmungsplan Nr. PRF22, Pradl, Bereich Amraser
Straße 29, 31 und 33 und Pradler
Straße 78 (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. PR-F9),
gemäß § 36 sowie § 116 TROG
2016, 2. Entwurf

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind zwei Stellungnahmen, eine davon
mit drei Unterschriften zum genannten Entwurf eingegangen. Die Stellungnahmen liegen dem Akt im Original bei.
Die Stellungnahmen wurden im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, der dem Akt beiliegt,
GR-Sitzung 16.07.2020

ausführlich behandelt und im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
beraten. Dabei wurde festgestellt, dass die
eingebrachten Stellungnahmen keine neuen
Aspekte hervorgebracht haben, die zu
Planänderungen führen würden.
Die erforderlichen vertraglichen Absicherungen liegen vor.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von StRin Dengg; gegen ALI, 1 Stimme):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
02.07.2020:
Der Flächenwidmungsplan Nr. PR-F22,
Pradl, Bereich Amraser Straße 29, 31 und
33 und Pradler Straße 78 (als Änderung des
Flächenwidmungsplanes Nr. PR-F9), gemäß § 36 sowie § 116 TROG 2016, 2. Entwurf, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden flächenwidmungsplanmäßigen Bestimmungen außer Kraft.
44.

Maglbk/30277/SP-BB-PR/1
Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. PR-B29, Pradl,
Bereich Amraser Straße 29, 31
und 33 und Pradler Straße 78 (als
Änderung des Bebauungsplanes
Nr. PR-B6), gemäß § 56 Abs. 1 und
2 TROG 2016

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind drei Stellungnahmen, eine davon
mit vier Unterschriften zum genannten Entwurf eingegangen. Die Stellungnahmen liegen dem Akt im Original bei.
Die Stellungnahmen wurden im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, der dem Akt beiliegt,
ausführlich behandelt und im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
beraten. Dabei wurde festgestellt, dass die
eingebrachten Stellungnahmen keine neuen
Aspekte hervorgebracht haben, die zu
Planänderungen führen würden.