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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 06-Protokoll-16-07-2020_gswklein.pdf

- S.228

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Frage 3:

Wie wurde/wird auf die Härtefälle reagiert? Wurden/Werden ausschließlich Stundungen der Mieten vereinbart oder auch (teilweise) Mieterlässe in besonderen
Härtefällen in Aussicht gestellt?

Antwort:

Es werden Stundungen vereinbart. Mieterlässe werden nicht in Aussicht gestellt. Es wird davon ausgegangen, dass künftig COVID-19-bedingt vermehrt
Ratenzahlungen abgeschlossen werden.

Frage 4:

Gibt es bereits Daten bzw. Prognosen, wie sich der Umgang mit Härtefällen auf
die Mieteinnahmen auswirken werden? (Wenn ja, wie sehen diese aus und wie
hoch werden die Covid-19-bedingten Mindereinnahmen für 2020 beziffert?)

Antwort:

Die MieterInnen haben bis Ende 2020 Zeit, die Mietzinse, die bis 30.06.2020
fällig werden und kausal mit "Corona" zusammenhängen, zu bezahlen. Eine
aussagekräftige Prognose ist daher nicht möglich.

Angefallener zeitlicher Arbeitsaufwand für die Erstellung der Beantwortung
Freundliche Grüße
Mag.a Susanne Plankensteiner

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2h

00 min