Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 06-Protokoll-16-07-2020_gswklein.pdf

- S.230

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den. Insbesondere sind von der begleitenden Kontrolle die Unterlagen zur Projektentwicklung und der Kostenrahmen zu überprüfen und eine Stellungnahme als tragfähige
Entscheidungsgrundlage für das zuständige politische Gremium auszuarbeiten.
4. Zur Vollziehung der Punkte 1 bis 3 ist im Stadtmagistrat Innsbruck ein "Beirat für Großprojekte" einzurichten. Dieser Beirat ist bei Projekten ab einem städtischen Finanzmitteleinsatz von € 1 Mio. vor der Beschlussfassung zwingend zu konsultieren. Der Beirat
ist für die Beauftragung und Überwachung der Arbeit der begleitenden Kontrolle zuständig. Zudem gibt er Empfehlungen für den Projektablauf (z. B. Leistungsbild der
begleitenden Kontrolle, Delegierung der Projektsteuerung, Form des Wettbewerbsverfahren, Ausschreibungsmethode) ab. Bei Projekten unterhalb des in Punkt 1 festgesetzten Schwellenwertes kann der Beirat eine begleitende Kontrolle vorschlagen, sofern es die Komplexität eines Projektes erfordert."
Bereits beim ersten Großprojekt der Neugestaltung des Bozner Platzes mit einem städtischen
Finanzmitteleinsatz von über € 1 Mio. scheint dieser Beschluss Teile der Innsbrucker Stadtregierung nicht mehr zu interessieren, beim Namen genannt Georg Willi, Bürgermeister von Innsbruck, und Mag.a Ursula Schwarzl, ressortzuständig für Tiefbau und Grünanlagen (beide
GRÜNE).
In der Tiroler Tageszeitung vom 25.05.2020 teilt Bgm.-Stellv.in Mag.a Ursula (Uschi) Schwarzl
bezüglich Kostenkotrolle mit:
"Vizebürgermeisterin Uschi Schwarzl (Grüne) sieht hingegen kein Problem darin, "wenn wir mit
der Ausschreibung des Wettbewerbes beginnen und sich der Beirat dann einklinkt, sobald er
zusammengestellt ist.""
(Anmerkung: Diese Aussage widerspricht eindeutig dem Beschluss des Innsbrucker Gemeinderates vom 18.07.2019.)
Frage 1:

Aufgrund welcher rechtlichen Grundlage bzw. welchen Auswahlverfahrens erfolgt die Zusammenstellung des "Beirates für Großprojekte"?

Antwort:

Am 18.07.2019 hat der Gemeinderat folgende Vorlage beschlossen:
"Maßnahmen zur Verbesserung des Managements von Großprojekten der
Landeshauptstadt Innsbruck Zl. IV-8993/2019
1. Der Gemeinderat beschließt den Einsatz einer begleitenden Kontrolle
bei Großprojekten, die mithilfe von Finanzmitteln der Landeshauptstadt
Innsbruck realisiert werden. Als Großprojekte werden dabei Projekte
jeglicher Art angesehen, bei denen städtische Finanzmittel von mindestens € 5 Mio. eingesetzt werden. Es ist dabei unerheblich, ob die Projekte von der Stadt Innsbruck selbst, von direkten/indirekten Beteiligungsgesellschaften oder von Dritten (z. B. Vereinen) umgesetzt werden.
2. Die begleitende Kontrolle ist zur Vermeidung einer Selbstkontrolle
zwingend von einem unabhängigen externen Auftragnehmer durchzuführen. Die Kosten für die begleitende Kontrolle sind bereits in der Projektvorbereitungsphase getrennt von den Projektkosten anzusetzen
und im städtischen Budget zu berücksichtigen, sofern zu erwarten ist,
dass die Gesamtkosten für das Projekt den in Punkt 1 festgesetzten
Schwellenwert überschreiten werden.
3. Die begleitende Kontrolle ist bereits so frühzeitig im Projektablauf einzusetzen, dass die Planung des Bauvorhabens, die Durchführung eines
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