Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 06-Protokoll-16-07-2020_gswklein.pdf
- S.245
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(zu Punkt 51.7)
Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
HIER
Sachbearbeiter
Telefon
Fax
Email
Ort, Datum
Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Mag.a Susanne Plankensteiner
+43 512 5360 2302
+43 512 5360 1709
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 02.07.2020
Mag.-Abt. I, Personalwesen, Anstellungserfordernisse für die Position als Amtsvorstand/Amtsvorständin; Zahl GfGR/182/2020;
ANFRAGE von GR Depaoli vom 25.06.2020;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahmen der betroffenen Dienststellen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GR Depaoli hat am 25.06.2020 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten
die Antworten eingefügt wurden:
Hiermit erlaubt sich die Gemeinderatsfraktion Gerechtes Innsbruck folgende Anfrage bezüglich
möglicher mangelnder Ausbildung der neuen Personalchefin an den Bürgermeister zu stellen.
Laut Medienberichten wäre für die erfolgreiche Bewerbung für den neuen Personalchef/die neue
Personalchefin der Stadt Innsbruck (Stadtmagistrat) zwingend ein Universitätsabschluss erforderlich gewesen. Die neue Personalchefin verfügt laut Medienberichten lediglich über einen Abschluss einer Fachhochschule.
Frage 1:
Ist es richtig, dass laut Stellenausschreibung etc. für das Amt des Personalchefs/der Personalchefin der Stadt Innsbruck (Stadtmagistrat) zwingend ein Universitätsabschluss erforderlich gewesen wäre?
Antwort:
Der Begriff wird weit ausgelegt und beinhaltet die Gleichwertigkeit von
Fachhochschulabschlüssen und Universitätsabschlüssen, wie sie seit Einführung des Bologna-Systems flächendeckend praktiziert wird.
Frage 2:
Wenn ja, warum war bei der Bestellung der neuen Personalchefin der Stadt Innsbruck (Stadtmagistrat) ein Universitätsabschluss nicht zwingend erforderlich?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.