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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 06-Protokoll-16-07-2020_gswklein.pdf

- S.250

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rauf hingewiesen, dass durchschnittlich nur sehr wenige Angebote pro Gewerk abgegeben wurden (ca. drei). Es war generell schwierig, geeignete AuftragnehmerInnen zu "finden".
Frage 7:

Aus welchem Grund wurde bei der Vergabe der Baumeisterarbeiten weder eine
Prüfung der Gleichwertigkeit der Angebote noch eine vertiefte Angebotsprüfung
gemäß Bundesvergabegesetz durchgeführt?

Antwort:

Eine Prüfung der Angebote ist erfolgt. Die Gleichwertigkeit der eingebauten
Dämmung passierte über den Nachweis der Listung im "Baubook".

Frage 8:

Warum wurde hinsichtlich einer Mehrkostenforderung von rund € 307.000,-- bei
den Baustellengemeinkosten keine Schadloshaltung aus einer allfälligen Verletzung der Warnpflicht in Betracht gezogen?

Antwort:

Mit der Baumeister ARGE wurde schlussendlich nach mehreren "harten"
Verhandlungsrunden ein Vergleich abgeschlossen, mit welchem diese gegenüber ihrer ursprünglichen Forderungen auf ca. netto € 480.000,-- verzichtet hat. Dieser Vergleich wurde auch mit dem Anwalt der IIG abgestimmt.

Frage 9:

Wie wird es gerechtfertigt, dass trotz getrennt ausgeschriebener Gewerke mit Auftragnehmern teilweise Pauschalabrechnungen vereinbart wurden?

Antwort:

Eine Pauschalierung hat – sofern grundsätzlich vertretbar – auch Vorteile,
da damit z. B. ein erheblicher Abrechnungsaufwand entfällt (und dadurch in
der Regel die Abrechnungssumme geringer wird). Auch im gegenständlichen Fall konnten Unterschreitungen der Prognosekosten erreicht werden.
Der Abschluss einer Pauschalierung wurde in dieser Form und in dieser
Höhe auch von den externen FachplanerInnen sowie den zuständigen IIGMitarbeiterInnen befürwortet.

Frage 10:

Warum wurden weder bei den Terminen noch bei den Kosten Stichtagsbetrachtungen mit Soll-, Ist- und Prognose-Vergleichen durchgeführt?

Antwort:

In den Steuerungsgruppenbesprechungen wurde regelmäßig der aktuelle
Stand berichtet.

Frage 11:

Wie war es möglich, dass Mehrkostenbeauftragungen von Baumeisterarbeiten in
Höhe von knapp € 1 Mio. Euro nur durch einen Mitarbeiter der Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG, ohne Information der Vorgesetzten oder Auftragsschreiben
in Auftrag gegeben werden konnten? Welche Konsequenzen gab es für den betreffenden Mitarbeiter?

Antwort:

Auftragsänderungen sind intern geregelt. Die IIG hat sich von diesem Mitarbeiter während der Bauabwicklung getrennt.

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