Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 06-Protokoll-16-07-2020_gswklein.pdf
- S.252
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(zu Punkt 51.9)
Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
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Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Mag.a Susanne Plankensteiner
+43 512 5360 2302
+43 512 5360 1709
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 08.07.2020
Integrationsleitbild für die Stadt Innsbruck; Zahl GfGR/184/2020;
ANFRAGE von GRin Dipl. Soz.-Wiss. in Arslan (GRÜNE) vom 25.06.2020;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahmen der betroffenen Dienststellen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GRin Dipl. Soz.-Wiss. in Arslan hat am 25.06.2020 folgende Anfrage eingebracht, zu deren
einzelnen Punkten die Antworten eingefügt wurden:
Herr Bürgermeister möge folgende Fragen beantworten:
Frage 1:
Gibt es ein Handlungskonzept für die Integration von Menschen mit Migrationsoder Fluchthintergrund auf Basis des Integrationsleitbildes der Landes Tirol?
a) Wenn ja, was beinhalten dies?
b) Wer ist die Zielgruppe?
c) Wenn nein, wie können Maßnahmen, die die Stadt Innsbruck setzt, in Bezug
auf Integration, gemessen werden?
Antwort:
Handlungskonzept ist das 2019 neu erarbeitete Leitbild des Landes zum Zusammenleben in Tirol "Gemeinwohl und Zugehörigkeit stärken". Die städtische Integrationsstelle war in die Erstellung des Leitbildes intensiv mit eingebunden. Eine Vorstellung des mit dem Land Tirol erarbeiteten Integrationsleitbilds im Innsbrucker Gemeinderat war für April 2020 geplant und
musste aufgrund von COVID-19 verschoben werden.
a) und b): siehe Leitbild "Gemeinwohl und Zugehörigkeit stärken".
c) entfällt
Frage 2:
Warum hat Innsbruck kein eigenes Integrationsleitbild?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.