Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 06-Protokoll-16-07-2020_gswklein.pdf
- S.71
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19.
IV 8497/2020
Finanzierung Campagne-Areal
Reichenau, Garantieübernahme
für die Innsbrucker Immobilien
GmbH & Co KG (IIG), Grundsatzentscheidung
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, GERECHT und FRITZ, 10 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 08.07.2020:
Als Beitrag zum leistbaren Wohnen in Innsbruck erklärt sich die Landeshauptstadt
Innsbruck grundsätzlich bereit (d. h. ohne,
dass daraus derzeit rechtlich durchsetzbare
Ansprüche, Rechte oder Pflichten erwachsen) gegenüber der Europäischen Investitionsbank (EIB) eine Garantie für die Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG), zur
teilweisen Finanzierung der Baukosten, abzugeben.
Aufbauend auf diesem Grundsatzbeschluss
wird die IIG beauftragt, den Entwurf unterschriftsreif mit der EIB zu verhandeln, von
externer Seite hinsichtlich der städtischen
Rechte und Pflichten prüfen zu lassen und
zur neuerlichen Beschlussfassung wiederum vorzulegen.
20.
IV 8880/2020
Förderung von privaten Wohnund Pflegeheimen: Haus St. Josef
am Inn, Seniorenheim St. Raphael,
Stiftung Nothburgaheim
Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates vom 15.07.2020:
Die Landeshauptstadt Innsbruck unterstützt
- vorbehaltlich der Freigabe der im Nachtragsvoranschlag angemeldeten Finanzmittel - nachstehende private Wohn- und Pflegeheime für ihre angemeldeten Investitionen und Sanierungsprojekte:
1.
Haus St. Josef am Inn
€ 600.000,--
2.
Seniorenheim St. Raphael € 265.750,--
3.
Stiftung Nothburgaheim
€ 200.000,--
Die Bedeckung erfolgt durch die Finanzposition Vp. 1/775200-420000 Kapitaltransfers
an Unternehmen - Altenheime.
Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und
Beteiligungsverwaltung, wird mit der Abwicklung der Förderung beauftragt.
GR-Sitzung 16.07.2020
Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc:
Es freut mich sehr, dass wir diese privaten
SeniorInnenwohn- und Pflegeheime unterstützen. Sie sind eine sehr wichtige Säule
für pflegebedürftige SeniorInnen in unserer
Stadt. Ohne diese Einrichtungen hätten wir
definitiv ein enormes Versorgungs- und
Pflegeproblem in der Stadt Innsbruck.
Somit freut es mich umso mehr, auch als
Zuständiger für Gesundheit, dass wir das
nun endlich beschließen können, und erwarte mir eine entsprechende Zustimmung.
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Stadtsenates vom
15.07.2020 (Seite 500) wird angenommen.
21.
Förderungsansuchen nach dem
Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2003 (SOG)
21.1
IV 17160/2019
Förderung in der Schutzzone 2 Mariahilf-Hötting-St. Nikolaus
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 08.07.2020:
Die Stadt Innsbruck unterstützt die
hinsichtlich der Dachsanierung am Gebäude
6 mit
einem Baukostenzuschuss in Höhe von
€ 11.490,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung,
über die Bedeckung durch die
Vp. 1/363000-778200 - Altstadterhaltung
und Ortsbildpflege.
21.2
IV 347/2020
Förderung in der Schutzzone 1 Altstadt-Innenstadt
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 08.07.2020:
Die Stadt Innsbruck unterstützt
hinsichtlich der Erkerrestaurierung,
Trockenlegung und Fenstersanierung des
Gebäudes
mit einem
Baukostenzuschuss in Höhe von € 8.310,--.