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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 06-Protokoll-16-07-2020_gswklein.pdf

- S.76

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- 505 -

deshalb stimmen wir nun sämtlichen Subventionsanträgen des Ausschusses für Finanzen, Subventionen und Beteiligungen
zu.
(Auf Wunsch der FPÖ werden Wortmeldungen ihrer MandatarInnen nicht mehr gegendert.)
GR Mag. Stoll: Wir sind ein vorbildlicher
Ausschuss, Herr Kollege!
GRin Mag.a Klingler-Newesely: Den Antrag
zu den Schwimmkursen finde ich eigenartig,
wobei solche Kurse sehr wichtig sind. Ich
konnte nicht erkennen, was großartig geändert wird. Es scheint sich um ein innerbetriebliches Personalproblem zu handeln. Da
ist es schwierig, als Stadt einzuspringen.
Weil es aber um Schwimmkurse für Kinder
geht, werden wir zustimmen. Enthalten werden wir uns allerdings beim Pfarramt Maria
am Gestade.
GR Mag. Stoll: Zu den Subventionen allgemein möchte ich noch sagen, dass im Ausschuss für Finanzen, Subventionen und Beteiligungen Einigkeit darüber herrscht, dass
die Subventionsordnung überarbeitet wird.
Auch FD Mag. Müller ist involviert. Wir haben angeregt, dass alle AntragstellerInnen
Aufträge vergeben können, allerdings müssen diese an Gewerbetreibende oder
Dienstleistungsunternehmen vergeben werden. Weiters soll vermehrt darauf geachtet
werden, dass Firmen aus der Stadt Innsbruck AuftragnehmerInnen werden. Sollte
das nicht der Fall sein, wird über einen gewissen Abschlag nachgedacht. Immerhin
sind das öffentliche Gelder und primär Gelder, die aus der Kommunalsteuer bezogen
werden. Deshalb sollte die/der AuftragnehmerIn unsere heimische Wirtschaft sein.
Das ist derzeit in Ausarbeitung und sollte
implementiert werden. Das ist sicher ein guter Ansatz.

26.

Subventionsansuchen 2020

26.5

MagIbk/29787/SU-FW/5/1
Pfarramt Maria am Gestade, Betrieb Pfarrsaal

Beschluss (bei Stimmenthaltung von NEOS,
2 Stimmen; einstimmig):
Dem Pfarramt Maria am Gestade wird für
den Betrieb des Pfarrsaales eine Subvention in Höhe von € 10.000,-- genehmigt.
Beschluss (einstimmig):
Die Subventionsansuchen des Ausschusses für Finanzen, Subventionen und Beteiligungen vom 07.07.2020 werden unter Berücksichtigung vorstehender Abstimmung
gemäß Beilage genehmigt.
27.

IV 6781/2020
Erläuterungsbericht
Entwurf des Nachtragsvoranschlages der Landeshauptstadt
Innsbruck für das Finanz- bzw.
Wirtschaftsjahr 2020
Änderungsliste

GR Mag. Stoll referiert den Antrag des Ausschusses für Finanzen, Subventionen und
Beteiligungen vom 07.07.2020,
vorliegenden Entwurf des Nachtragsvoranschlages der Landeshauptstadt Innsbruck
für das Finanz-bzw. Wirtschaftsjahr 2020
einschließlich vorliegender Änderungsliste
dem Gemeinderat zur Beschlussfassung
vorzulegen.
Ich möchte das Wort dem Finanzdirektor
der Stadt Innsbruck übergeben, damit er
kurz über die wichtigsten Punkte und Änderungen referiert.
FD Mag. Müller: Ein Nachtragsvoranschlag
ist nichts Alltägliches. Er ist ein Zeichen,
dass wir aufgrund der COVID-19-Krise in
unserer Einnahmenstruktur an Grenzen gezogen wurden und dass es notwendig ist,
ein neues, überarbeitetes Budget zu erstellen.
Bevor ich über die konkreten Zahlen spreche, möchte ich noch kurz über die Funktion
des Nachtragsvoranschlags einige Worte
verlieren. Der Nachtragsvoranschlag, den
wir nun vor der Sommerpause beschließen,

GR-Sitzung 16.07.2020