Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 06-Protokoll-16-07-2020_gswklein.pdf

- S.91

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ben ziemlich genau reguliert, wie Subventionen ausgefüllt werden sollten. Deshalb verstehe ich nicht, dass eine Subvention - in
diesem Fall jene der TSD über € 6.000,-- nicht zurückgewiesen wird, nachdem der
Antrag von vorn bis hinten falsch ausgefüllt
worden ist.
Bgm.-Stellv.in Mag.a Schwarzl, ich sehe
nicht ein, dass Du einfach sagst, dass dieser Antrag im Ausschuss einstimmig angenommen wurde und deshalb nicht zurückgewiesen wird. Das interessiert mich eigentlich nicht. Wir sitzen hier im Gemeinderat
der Stadt Innsbruck und da können andere
Entscheidungen getroffen werden.
Warum wird dieser Antrag nicht zurückgewiesen? Der Antrag ist falsch, nicht richtig
ausgefüllt und entspricht nicht der Subventionsordnung der Landeshauptstadt Innsbruck.
Bgm. Willi: Die Sitzungsführung liegt zurzeit bei Bgm.-Stellv.in Mag.a Schwarzl. Sie
war anwesend, als zu diesem Thema gesprochen wurde. Es ist ihre Entscheidung,
das so zu handhaben.
Ich kann aber berichten, dass wir das Subventionswesen vereinheitlichen. Daran arbeitet die Mag.-Abt. I, Präsidialangelegenheiten, zusammen mit der Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, damit wir denselben Standard bei allen Ausschüssen haben.

(GOGR) halten. Wir haben bereits abgestimmt und deshalb gibt es auch keine
Wortmeldung mehr! Mir geht diese Vorsitzführung langsam zu weit! Abgestimmt ist
abgestimmt!
Bgm.-Stellv.in Mag.a Schwarzl: Es war
noch nicht fertig abgestimmt!
GR Lassenberger: Natürlich!
Bgm.-Stellv.in Mag.a Schwarzl: StR Federspiel hat sich noch einmal zu Wort gemeldet.
GR Lassenberger: Ja, aber zur Geschäftsordnung!
Bgm.-Stellv.in Mag.a Schwarzl: Richtig.
StRin Dengg: Ich bitte um eine richtige Vorsitzführung! Jetzt ist genug!
StRin Mag.a Mayr: Ich kann die Fragen
gerne genauer im persönlichen Gespräch
beantworten. Ich schätze nämlich die Genauigkeit von GR Kunst auch sehr.
In diesem Fall war die Sache komplizierter.
Mir war es wichtig, dass im Vorfeld und im
direkten Austausch zwischen der Integrationsstelle der Stadt Innsbruck und des Landes Tirol abgeklärt ist, ob diese Subvention
an die TSD für diesen Zweck so machbar
ist.

GR Kunst kann dann sagen, dass er es mit
seinem "lästigen Bohren" geschafft hat, diesen einheitlichen Standard zu erreichen. Ich
schätze die Genauigkeit sehr, mit der
GR Kunst sich diese Anträge ansieht. Wenn
wir eine Vereinheitlichung haben, ist das
auch sein wesentlicher Verdienst.

Es war klar, dass Kinder in der Grundversorgung nicht Digi-Scheck-berechtigt sind,
weil man dafür als Familie Familienbeihilfe
beziehen muss. Deswegen wollten wir nicht,
dass jedes Kind einzeln ein Gerät bekommt.
Es geht darum, die Flüchtlingsheime zu Bildungszwecken auszustatten. Damit können
sich Kinder und auch Erwachsene, die einen Sprachkurs machen wollen, fortbilden.
Das gehört zur Integration.

StRin Mag.a Mayr: Zum Hintergrund dieses
Antrages möchte ich Folgendes erklären:
Ihr wisst, dass das Land Tirol coronabedingt
einen Digi-Scheck ausgestellt hat, um solche Gerätschaften für das Home-Schooling
anzuschaffen. Laptop, Drucker und alles,
was es dazu braucht, sind teuer.

Das Land Tirol hat hierfür zwei Drittel bezahlt, also € 12.000,-- und die Stadt Innsbruck € 6.000,--. Somit wurde eine Grundausstattung gewährleistet. Es wurde geprüft, ob das so in Ordnung geht und die Tiroler Soziale Dienste das Ansuchen stellen
kann.

StR Federspiel: Wir haben bereits abgestimmt!

Bgm.-Stellv.in Mag.a Schwarzl: StR Federspiel hat eine Wortmeldung zur GOGR gestellt und gefragt, warum der Antrag nicht
a limine zurückgewiesen wird. Ich habe
dazu bemerkt, dass es mir nicht sinnvoll erscheint, da die gleiche Fraktion dieses An-

Bgm.-Stellv.in Mag.a Schwarzl: Ja, das
stimmt.
StRin Dengg: Könntet Ihr Euch bitte an die
Geschäftsordnung des Gemeinderates
GR-Sitzung 16.07.2020