Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 06-Protokoll-19-06-2019_gsw.pdf
- S.101
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Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
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Ort, Datum
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Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Mag.a Susanne Plankensteiner
+43 512 5360 2302
+43 512 5360 1709
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 12.06.2019
Stadt Innsbruck, Primärversorgung; Zahl GfGR/119/2019;
ANFRAGE von GR Onay (ALI) vom 29.05.2019;
Die Anfrage ist gemäß § 18 Abs. 1 Geschäftsordnung des Gemeinderates, seiner Ausschüsse
und des Stadtsenates der Landeshauptstadt Innsbruck (GOGR) zurückzuweisen, da sie sich
auf keine Angelegenheit des eigenen Wirkungsbereiches der Stadt Innsbruck bezieht.
Hinweis:
Im Gesundheitssystem unterscheidet man zwischen Vorsorge und Versorgung. Die Stadt Innsbruck als Gesundheitsbehörde betrifft die medizinische Vorsorge (z. B. Schulimpfungen, Zahnprophylaxe, Infektionsausbruchsmanagement oder Bewegungsprogramme für SeniorInnen).
Die medizinische Primärversorgung, die im Antrag angesprochen wird, umfasst die extra- und
intramuralen Leistungen. Dafür sind die niedergelassenen ÄrztInnen, die Krankenanstalten, die
Krankenkassen sowie die Ärztekammer zuständig. (Die einzige Einbindung, die die Stadt Innsbruck im Bereich der medizinischen Versorgung hat, ist eine finanzielle Beteiligung am funkärztlichen Bereitschaftsdienst.)
Selbstverständlich fordern die Mitglieder der Innsbrucker Stadtregierung bei jeder Gelegenheit
möglichst gute Gesundheitsversorgung für die InnsbruckerInnen ein bzw. versuchen diese sicherzustellen.
Georg WILLI
Bürgermeister
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