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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 06-Protokoll-19-06-2019_gsw.pdf

- S.129

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(zu Punkt 29.1)
NEOS Innsbruck, JS 19.06.2019

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INNSBRUCK

Stadtmagistrat Innsbruck

ANFRAGE

Cf R._/f4j (l<>l~

~ingela~t am

11 Juni 2019

Höhe der Einnahmen durch WerbeeinrichtungelieschaftsstellefürGemeinderatundStadlsenat
sog. "Luftsteuer"
Anfrage an Herrn Bürgermeister Georg Willi in der Gemeinderatssitzung vom 19.06.2019, eingebracht von
NEOS-lnnsbruck, GRin Mag." Julia Seid!.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Georg Willi!
Unternehmer_innen sind neben, teilweise sehr langwierigen Genehmigungsverfahren zur
Gewerbeberechtigung oder bei Anlagengenehmigungen, zusätzlich mit Abgaben konfroniert, die von der
Stadt eingehoben werden, denen gegenüber jedoch keine Leistung steht. Wie zum Beispiel das Entgelt,
welches von der Stadt Innsbruck vertreten durch die Innsbruck Immobilien Service GmbH für die
Sondernutzung von Straßenflächen zur Anbringung von Werbeschi/dem, die in den Luftraum der Stadt
hineinragen, verrechnet wird. Der genaue Wortlaut "Da durch diese Werbeeinrichtung öffentliches Gut der
Stadt Innsbruck in Anspruch genommen wird, ist hierzu auch eine zivilrechtliche Gestattung seitens der Stadt
Innsbruck als Grundeigentümerin und die Zustimmung zum Sondergebrauch des öffentlichen Gutes
erforderlich"". Zu diesem Entgelt, bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie viele Nutzungsvereinbarungen für Werbeeinrichtungen wurden in den letzten 5 Jahren
ausgestellt? Bitte Anzahl der Neuausstellung nach Jahr auflisten.

2. Wie viele Nutzungsvereinbarungen sind aktuell insgesamt ausgestellt (Anzahl)? (Diese sind ja auf 5
Jahre beschränkt und werden automatisch verlängert, sofern keine Meldung eingeht, dass es die
Werbeeinrichtung nicht mehr gibt)

3. Wie hoch ist das Entgelt pro Werbeeinrichtung pro Jahr?

4. Wie hoch sind die tatsächlichen Gesamteinnahmen pro Jahr, die dadurch für die Stadt Innsbruck als
Nutzungsgeberin lukriert werden? Bitte um Angabe der Gesamteinnahmen in den letzten 5 Jahren.

5. Welche Kosten werden für die Erstellung der Nutzungsvereinbarung zusätzlich an den/die
Nutzungsnehmer_in verrechnet?
6. Wie hoch ist der kalkulierte Zeitaufwand (bitte umgerechnet in€) für die Magistratsmitarbeiter_innen
pro Errichtung einer derartigen Nutzungsvereinbarung?
7. Wie hoch ist der kalkulierte Zeitaufwand (bitte umgerechnet in€) für die Magistratsmitarbeiter_in nen
zur Einbringung der jährlichen Zahlungen, also zur Erstellung der Zahlungsvorschreibung?

8. Wie viel Prozent der jährlichen Zahlungen müssen eingemahnt werden?

9. Wie lange dauert das dafür notwendige Genehmigungsverfahren durchschnittlich?

NEOS Innsbruck - Kaiserjägerstraße 1- 6020 Innsbruck I innsbruck@neos.eu