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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 06-Protokoll-19-06-2019_gsw.pdf

- S.136

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(zu Punkt 29.5)

GR Andreas Kunst
GR Bernhard Schmidt
GR Deborah Gregoire
GR Astrid Denz

Stadtrat Rudi Federspiel
Stadträtin Andrea Dengg
Klubobmann Markus Lassenberger
Klubobmann-Stv. Maximilian Kurz

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Innsbruck, am 19.06.2019

Anfrage
betreffend die Anmietung von Kfz-Parkplätzen

Gut informierte Kreise berichten, dass für führende Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter des
Stadtmagistrats Innsbruck Abstellplätze für Kraftfahrzeuge angemietet werden.
In diesem Zusammenhang wird um die Beantwortung nachfolgender Fragen ersucht
1. Ist es richtig, dass seitens der Landeshauptstadt Innsbruck Kfz-Abstellplätze zur
Überlassung an Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter des Stadtmagistrats angemietet
werden?
2. Falls Frage 1 bejaht wird, um wie viele Abstellplätze handelt es sich und wo sind
diese örtlich situiert?
3. Falls Frage 1 bejaht wird, welche Kosten sind im ggst. Zusammenhang in den Jahren
2009 bis 2019 jeweils für die Stadt angefallen und über welche Haushaltsstelle
wurden diese abgerechnet?
4. Sind betreffend die Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter, denen Abstellplätze überlassen
werden, finanzielle Abgeltungen vorgesehen, welche als Ausgleich für diesen
vermögenswerten Vorteil an die Stadt zu entrichten sind? Falls ja, in welcher Höhe?
Falls nein, warum nicht?
5. In
welcher
dienstrechtlichen
Einstufung
(Dienstklasse,
Gehaltsstufe,
Verwendungsgruppe) befinden sich die begünstigten Bediensteten mit Stand
31 .05.2019 jeweils?

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