Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 06-Protokoll-19-06-2019_gsw.pdf
- S.142
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Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am
19. Juni 2019
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(zu Punkt 29.9)
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GERECHTES
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M M!!sslell für Gemeinderat und Stadtsenat
www.gerechtes-innsbruck.at
Bürgermeister der Stadt Innsbruck
INNSBRUCK, 18.06. 2019
Maria-Theresien-Straße 18
6020 Innsbruck
ANFRAGE
In einem Schreiben an Herrn Amtsovorstand Elmar Rizzoli schrieb Herr H. S. (Name
bekannt)
Am Montag den 4. März 2019 zwischen 16. - und 16.45 Uhr (Rosenmontag) wurde
ich im Zuge einer Amtshandlung von 2 angeblichen Mitarbeitern der Mobilen Überwachungsgruppe der Stadt Innsbruck in Zivil zur Ausweisleistung aufgefordert!
Da die 2 männlichen Personen für mich NICHT als MÜG Mitarbeiter erkennbar warenkeine Legitimation- Ausweis- Dienstmarke lehnte ich das forsche unfreundliche Ansuchen ab! (Halten Sie den Mund usw.)
Im Kontrollamtsbericht ZI. KA-01445/2012 BERICHT ÜBER DIE STICHPROBENARTIGE
PRÜFUNG DER MOBILEN ÜBERWACHUNGSGRUPPE (MÜG) DER STADTGEMEINDE
INNSBRUCK wird eindeutig daruf hingewiesen, dass zur Erkennbarkeit der MÜG eine
einheitliche Bekleidung notwendig sei.
Anmerkung: Seite 13
(Selbst wenn man in der gewählten einheitlichen Bekleidung (die zur Erkennbarkeit
im Außendienst notwendig sei, nicht umsonst werde eine solche auch von privaten
Überwachungsfirmen verwendet} ....
1. Ist es r ichtig, dass Mitarbeiter der MÜG in Zivil ihren Dienst versehen?