Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 06-Protokoll-19-06-2019_gsw.pdf

- S.94

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Diese Ausgabe – 06-Protokoll-19-06-2019_gsw.pdf
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Frage 3:

Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Zu Frage 1: Fällt gemäß § 95 StVO in den Zuständigkeitsbereich der Landespolizeidirektion.
Zu Frage 2: Es handelt sich hier um den Vollzug einer ortspolizeilichen Verordnung. Somit liegt gemäß § 38 a Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) eine Zuständigkeit vor.

Frage 4:

Wenn ja, wie viele Organstrafverfügungen hat die MÜG diesbezüglich (siehe
Frage 2) seit 2012 erstattet? (Mit der Bitte um Aufstellung pro Jahr.)

Antwort:

Verwaltungsstrafverfahren fallen in den Bereich der Bezirksverwaltung und
damit in den übertragenen Wirkungsbereich der Stadt (siehe § 31 Abs. 4
IStR). Das Anfragerecht der Mitglieder des Gemeinderates besteht nur in
den Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches (§ 13 Abs. 4 IStR).

Frage 5:

Wie viele RadfahrerInnen, welche sich nicht an die StVO halten, hat die MÜG in
den letzten Jahren (seit 2012) bei der Polizei zur Anzeige gebracht? (Mit der Bitte
um Aufstellung pro Jahr.)

Antwort:

Keine, siehe Antwort zu Frage 1.

Frage 6:

Welche Maßnahmen hat die Stadt Innsbruck gesetzt, um dem steigenden "Fahrradrowdytum" effizient entgegenzuwirken bzw. wann und von wem wurden diese
Maßnahmen beschlossen? (Bitte um Aufstellung pro Jahr.)

Antwort:

Neben den Kontrollen durch die MÜG und verschiedene bewusstseinsbildende Maßnahmen wurde das Radwegenetz kontinuierlich erweitert und damit in die Sicherheit der VerkehrsteilnehmerInnen investiert. Eine budgetäre
bzw. inhaltliche Abgrenzung der Maßnahmen in Bezug auf "Fahrradrowdytum" ist nicht zielführend.

Frage 7:

Welches Budget hat die Stadt Innsbruck für 2019 eingeplant, um dem steigenden
Fahrradrowdytum in der Stadt effizient entgegenzuwirken, und wie wird dieses
Budget verwendet?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 6.

Frage 8:

Welches Budget hat die Stadt Innsbruck seit 2012 in die Hand, um dem steigenden Fahrradrowdytum in der Stadt effizient entgegenzuwirken?
(Bitte um Aufstellung pro Jahr unter Nennung des jeweiligen Verwendungszweckes.)

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 6.

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