Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 06-Protokoll-19-06-2019_gsw.pdf

- S.96

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(zu Punkt 28.5)

Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat

Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
HIER

Sachbearbeiter
Telefon
Fax
Email

Ort, Datum

INNS"
BRUCI<

Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Mag.a Susanne Plankensteiner
+43 512 5360 2302
+43 512 5360 1709
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 17.06.2019

Radverkehr, Überwachung; Zahl GfGR/116/2019;
ANFRAGE von GR Depaoli (GERECHT) vom 29.05.2019;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahmen der betroffenen Dienststellen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

GR Depaoli hat am 29.05.2019 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten
die Antworten eingefügt wurden:
Die Tatsache, dass es immer mehr Radfahrerinnen gibt, welche sich nicht an die Straßenverkehrsordnung halten, ist eine Herausforderung für die Stadt Innsbruck, um die Sicherheit der
FußgängerInnen zu gewährleisten bzw. sicherzustellen. Leider konnte man in den letzten Jahren
keinen politischen Willen seitens der Stadt Innsbruck erkennen, gezielt Maßnahmen in die Wege
zu leiten, um dem "Fahrradrowdytum" effizient entgegenzuwirken.
Es stellt sich daher die Frage, inwieweit die Mobile Überwachungsgruppe (MÜG) der Stadt Innsbruck (nach dem Vorbild der Ordnungswache Graz) RadfahrerInnen abmahnen bzw. abstrafen
darf bzw. inwieweit es diesbezügliche Kooperationen mit der Polizei gibt.

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Frage 1:

Darf die Mobile Überwachungsgruppe (MÜG) RadfahrerInnen, welche sich nicht
an die Straßenverkehrsordnung (StVO) halten, abmahnen bzw. sie zum eventuell
angebrachten Schieben des Fahrrades (Fußgängerzone, Zebrastreifen, Gehsteig
etc.) anhalten?

Antwort:

nein

Frage 2:

Darf die MÜG RadfahrerInnen, welche unerlaubt durch die städtischen Parkanlagen fahren etc., wie es auch der Organwache Graz möglich ist, bestrafen?

Antwort:

ja

Landeshauptstadt Innsbruck, Maria-Theresien-Straße 18, 6020 Innsbruck, DVR: 0059331 , www.innsbruck.gv.at
,II Tiroler Sparkasse Bank AG, BIC: SPIHAT22XXX, IBAN : AT20 2050 3033 0192 0330, UID: ATU36832905 STGD lnnsbrucker Betriebe