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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 06-Protokoll-19-06-2019_gsw.pdf

- S.98

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Diese Ausgabe – 06-Protokoll-19-06-2019_gsw.pdf
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Antwort:

Ja, die Stadt Innsbruck stellt das Baugrundstück im Wege eines Baurechtes
zu (günstigen) Wohnbauförderungskonditionen zur Verfügung.

Frage 3:

Ist beabsichtigt, die Inneneinrichtung des neuen Frauenhauses seitens der Stadt
Innsbruck finanziell zu unterstützen? Falls ja, in welcher Höhe?

Antwort:

Das Frauenhaus Tirol bemüht sich, die Innenausstattung über Spenden und
Sponsoringprojekte zu finanzieren. Soweit dies nicht zur Gänze gelingen
sollte, steht eine finanzielle Unterstützung seitens des Landes Tirol und der
Stadt Innsbruck im Raum.

Frage 4:

Falls eine finanzielle Unterstützung seitens der Landeshauptstadt Innsbruck nicht
erfolgt, welche Gründe stehen einer solchen entgegen?

Antwort:

entfällt

Frage 5:

Ein eigenes Frauenhaus betreibt der Verein "Frauen helfen Frauen". Wie gestaltet
sich die Zusammenarbeit bzw. Kommunikation zwischen den zuständigen städtischen Dienststellen bzw. politischen Vertretern und den Vereinsorganen?

Antwort:

sehr gut

Frage 6:

Entsprechen Größe und Ausstattung des Frauenhauses des Vereins "Frauen helfen Frauen" noch den aktuellen Anforderungen bzw. wurden diesbezüglich Anliegen an die Stadt Innsbruck herangetragen?

Antwort:

Diesbezügliche Anliegen sind nicht bekannt.

Angefallener zeitlicher Arbeitsaufwand für die Erstellung der Beantwortung

Freundliche Grüße

Mag.a Susanne Plankensteiner

Seite 2 von 2

1h

55 min