Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 06-Protokoll_14.06.2018.pdf
- S.68
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alleinig die Verpflichtung des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin die Hinweispflicht
betragsmäßig zeitnah dem/der AuftraggeberIn mitzuteilen. Das ist genau geregelt.
(StRin Mag.a Schwarzl: Ist das nicht erfolgt?)
Teilweise ist das nicht erfolgt.
StRin Mag.a Schwarzl: Warum nicht? Ich
möchte für das Protokoll festhalten, dass offensichtlich ÖNORM-widrig Rechnungen
nicht zeitgerecht gelegt wurden.
Ing. Schretter: Angekündigt! Es geht um
eine Ankündigung, einen Hinweis auf Mehrkosten, der mit Beträgen versehen ist, damit
der/die AuftraggeberIn reagieren kann.
Mag. Dr. Scheiber: Vielleicht darf ich ergänzen? Das ist ebenfalls ein Grund, warum wir 91 Forderungen weder dem Grunde
nach noch der Höhe nach anerkennen. Bei
weiteren 131 Mehrforderungen erkennen
wir die Höhe nicht an.
Bgm.-Stellv. Gruber: Ich darf noch eine
Zusatzfrage an Ing. Schretter stellen. Haben
Sie das der Geschäftsführung am
12.03.2018 mitgeteilt oder erst Ende
März 2018? Wann haben Sie diese potenzielle Gefahr der Kostenüberschreitung mitgeteilt?
Ing. Schretter: Jetzt gehe ich nochmals auf
die beauftragte Funktion unseres Büros ein.
Da gibt es scheinbar Missverständnisse.
Unsere Aufgabe war - und wurde auch bis
zum Ende so erfüllt -, vierzehntägig einen
Lagebericht an die Geschäftsführung als
Grundlage für Entscheidungen zu übermitteln. Jeder Bericht enthielt den aktuellen
Plan/Ist-Vergleich. Das ist jederzeit ersichtlich, kann nachgewiesen, kann vorgelegt
werden.
Ing. Schretter: Das haben wir heute schon
gehört, irgendwann im März 2018.
Bgm.-Stellv. Gruber: Ein genaueres Datum kann man da nicht angeben? (Unruhe
im Saal)
StRin Mag.a Mayr: Wird meine Frage zum
"Fähnchen-System" bzw. Ampelsystem
noch beantwortet?
Mag. Dr. Scheiber hat uns das so dargestellt: Wenn die Ampel auf Rot stand, wurden Forcierungsmaßnahmen getätigt, um
die Ampel wieder auf Gelb zu stellen und
fortfahren zu können.
Mag. Dr. Scheiber: Darf ich im Vorfeld sagen - für die städtische Kontrollabteilung,
die beauftragt wurde, dieses Projekt zu prüfen -, dass selbstverständlich sämtliche Berichte des externen Controllers mit Datum
versehen sind. Da kann man sehr genau
nachprüfen, wann welche Zahlen bekannt
waren.
Auch bei den Eintragungen im Baubuch ist
hinterlegt, wann die Eintragungen erfolgten
und wann die Kostenschätzungen bzw. die
Abschätzungen der Firmen. Auch das ist für
eine städtische Kontrollabteilung jederzeit
nachvollziehbar.
Bgm.-Stellv. Gruber: Das heißt also - bevor wir zu rot, gelb und grün kommen -, es
hat vierzehntägig von Ihnen Berichte an die
Geschäftsführung gegeben und Kostenüberschreitungen gab es von Beginn an.
Wenn ich das richtig zusammenfasse?!
Der Zeitpunkt, zu dem das Budget überschritten wurde, der war dann im
März 2018. Seit damals gibt es noch immer
vierzehntägig Meldungen?
Können Sie das bitte einfach beantworten.
Bgm.-Stellv. Gruber: Und wann war der
Zeitpunkt - damit wir das auch festgehalten
haben -, an dem Sie der Geschäftsführung
mitgeteilt haben: Achtung, jetzt kommt es zu
Kostenüberschreitungen?
Ing. Schretter: Ich kann nicht genau sagen,
wann der letzte Bericht erfolgte, aber es gibt
einen Stand von April 2018. Das weiß ich sicher. Die Berichterstattung hat ja mit der
Überschreitung ...
Ing. Schretter: Das ist vierzehntägig jedes
Mal erfolgt. Die Geschäftsführung hatte
dann alle zehn bis vierzehn Tage die Möglichkeit, die Überschreitung zu verfolgen.
(StR Federspiel: ... mit der Wahl aufgehört!)
Bgm.-Stellv. Gruber: Aber ab wann gab es
Überschreitungen?
GR-Sitzung 14.06.2018
Nein, nicht mit der Wahl, ich sage jetzt einmal mit April 2018. (Unruhe im Saal)
Bgm.-Stellv. Gruber: Aber damit wir das
richtig verstehen, die Kostenüberschreitungen gab es erst ab März 2018. Davor hat es
nie ein Warnsignal gegeben?