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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 06-Protokoll_18.06.2015_gsw.pdf

- S.59

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- 398 -

soll nämlich nur dann von der Einkommensgrenze abgesehen werden, wenn jemand eine größere gegen eine kleinere
Wohnung eintauscht. Das ist wichtig!
Wir sind der Meinung, dass in einem solchen Fall unabhängig vom Einkommen eine
Anmeldung bei der Stadt Innsbruck für eine
geförderte Wohnung zu ermöglichen ist. Es
ergibt sich ja für alle eine Win-Win-Situation.
Die tauschwillige Person profitiert, die Stadt
Innsbruck ebenso - weil eine große Wohnung für eine Familie frei wird. Man darf
auch nicht verhehlen, dass die Wohnbaugesellschaften damit eine Freude haben,
wenn eine große Wohnung, die seit Jahrzehnten bewohnt wird und meist einen sehr
niedrigen Mietertrag hat, frei wird. GR
Mag. Kogler weiß gut, was ich meine. Bei
einer Neuvermietung kann man dann oft einen höheren Mietzins ansetzen.
Ich stelle also folgenden Abänderungsantrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Neuformulierung Punkt 1.:
1.

Die zuständigen Ämter werden angewiesen, die Sonderregelung Einkommensgrenzen Punkt 2.2.3, letzter Unterpunkt, so handzuhaben,
-

dass von der Einkommensgrenze
jedenfalls abzusehen ist, sofern von
einer größeren in eine kleinere
Wohnung getauscht werden soll

-

und die Aufgabe zu Gunsten einer
anderen förderungswürdigen Person nicht als Voraussetzung definiert wird, da die Vergabe durch die
Stadt Innsbruck ohnehin nur an förderungswürdige Personen erfolgt.

Dr.in Pokorny-Reitter, Blaser-Hajnal, MA,
Buchacher, Eberl, Reisecker und
Mag.a Yildirim, alle eigenhändig
Nun zum zweiten Punkt. Es ist nicht unwichtig, dass beim Tausch einer lange bewohnten, größeren Wohnung (nehmen wir einmal
eine Wohnung mit 90 m2 her, bei der die
Miete ohne Betriebskosten rund € 400,-ausmacht) der Mietzins für die kleinere
Wohnung plötzlich höher sein kann und vielleicht bei € 500,-- oder € 600,--liegt.
Gemeinsam mit der Innsbrucker Immobilien
GmbH & Co KG (IIG) und den WohnbaugeGR-Sitzung 18.06.2015

sellschaften sollte daher ein Modell gefunden werden, das diese Mehrbelastung abfedert. Die Mietbelastung ohne Betriebskosten darf nicht höher sein als für die ursprüngliche, größere Wohnung.
Das wäre ein wichtiger finanzieller Anreiz,
sonst bleiben die MieterInnen nämlich in der
zu großen Wohnung und zahlen eine eigentlich zu niedrige Miete. Wir wissen, dass
das Unterfangen ein schwieriges ist, weil
mehrere PartnerInnen beteiligt sind - die
Stadt Innsbruck, die IIG, alle gemeinnützigen BauträgerInnen. Daher bitte ich,
dass der Punkt 2. des Antrags dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen wird.
Weiters - und somit komme ich zum dritten
Punkt - ist es wichtig, dass im Tauschfall ältere und einkommensschwache Menschen
eine Unterstützung für die Übersiedlungstätigkeit erhalten. Gemeinsam mit der Innsbrucker Soziale Dienste GmbH (ISD) und
den WohnbauträgerInnen sollte dahingehend ein Konzept ausgearbeitet werden.
Ich bitte
um Annahme von Punkt 3. des Antrags.
GR Kritzinger: Liebe GRin Dr.in PokornyReitter, ich freue mich über diesen Antrag.
Als Stadträtin für das Wohnungsressort
warst du damals gegen so einen Vorschlag!
Ich bin froh, dass heutzutage noch eine
Wandlung vom Saulus zum Paulus möglich
ist! Das ist wunderbar und ich werde für
diesen Antrag stimmen.
Ich bin ja schon lange genug im Gemeinderat tätig und kann berichten, dass es bei
dieser Problematik ja nicht nur um die finanzielle Seite geht. Für ältere Personen ist
es oft einfach zu beschwerlich, eine 4- oder
5-Zimmer-Wohnung sauber zu halten. Daher war es für mich immer schon ein großes
Anliegen, dass man eine TauschMöglichkeit eröffnet und die Miete im Endeffekt auf keinen Fall höher ausfallen darf.
Frau Bürgermeisterin, das ist ein ganz wichtiger Faktor.
Beschluss (einstimmig):
Der Abänderungsantrag von GRin
Dr.in Pokorny-Reitter (Seite 398) wird angenommen.