Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 06-Protokoll_18.06.2015_gsw.pdf
- S.71
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sicherzustellen. Diese Anpassung der Maßnahmen wird durch die derzeitig besonders
herausfordernde Situation aufgrund der
Flüchtlingswelle benötigt.
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Alle betroffenen MitarbeiterInnen haben
durch eine entsprechende Einschulung
auf die schwierige und nicht alltägliche
Aufgabe besonders vorbereitet zu werden. Darüber hinaus hat ergänzend
medizinisches und psychologisches
Fachpersonal bereitgestellt zu werden,
sowohl in vorbeugend-medizinischer,
als auch in pädagogischsozialarbeiterischer Hinsicht. Dies auch
im Interesse der minderjährigen und
unbegleiteten Flüchtlinge, die oft
schwere Traumata erleben mussten.
Außerdem haben für eine möglichst
reibungslose Kommunikation DolmetscherInnen bereitgestellt zu werden.
Im Sinne der Gesundheitsvorsorge sind
alle von der Stadt Innsbruck zu betreuenden Flüchtlinge vorab nachweislich
zu untersuchen, um der Verbreitung
von Krankheiten vorzubeugen (was in
allen Flüchtlingszentren von Lampedusa bis Traiskirchen Standard ist).
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Den MitarbeiterInnen sowie den Flüchtlingen ist ein nicht abgelaufener, funktionstüchtiger Mundschutz zur Verfügung zu stellen.
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Einweghandschuhe sind uneingeschränkt zur Verfügung zu stellen.
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Seifenspender mit medizinischer Seife
und Desinfektion müssen für MitarbeiterInnen zugänglich sein sowie gesondert ein Desinfektionsgel zum Mitnehmen.
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Es sind ausschließlich von allen nur
Einweg-Wasserflaschen zu verwenden.
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Der Belegschaft sind Abstands-Fieberthermometer zur Verfügung zu stellen und alle zwei Tage ist die Körpertemperatur zu messen. Wenn diese bei
zwei bis drei Messungen 37,3 Grad
Celsius übersteigt, muss eine Ärztin/ein
Arzt beigezogen werden und die betroffene MitarbeiterIn sofort vom Dienst
vor Ort abgezogen werden, bis eine
medizinische Abklärung erfolgt ist. Sollte eine Erhöhung der Körpertemperatur
GR-Sitzung 18.06.2015
in gleicher Weise bei einem Flüchtling
aufgezeichnet werden, muss dies
ebenfalls von einer Ärztin/einem Arzt
abgeklärt werden und bei Verdachtsfällen unverzüglich alles medizinisch
Notwendige in die Wege geleitet werden.
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Der Belegschaft sind Insektensprays
für jede Außenaktivität zur Verfügung
zu stellen, um Übertragungen von
Krankheiten durch Insekten zu verhindern.
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Getrennte Sanitärbereiche für die Belegschaft und für Flüchtlinge sind in jeder Unterkunft sicherzustellen und regelmäßige Desinfektionen und Flächendesinfektionen von Fachkräften
durchzuführen.
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Darüber hinaus sind generell alle medizinisch empfohlenen oder als zwingend
notwendig eingestuften Maßnahmen
uneingeschränkt und vorbehaltslos unverzüglich umzusetzen.
Als wesentliche Sofortmaßnahme hat die
Stadt Innsbruck zu trachten, dass die bereits kontaminierten Matratzen der letzten
Betreuungsmaßnahmen (u. a. in den städtischen Häusern in Westendorf, dem Ferienlager Wildmoos und dem Haus der Kinderfreunde auf der Hungerburg) ordnungsgemäß durch Verbrennen entsorgt werden,
sodass jegliche Ansteckungsgefahr für
Menschen durch Krankheitserreger jeglicher
Art möglichst gering gehalten wird.
Über alle Maßnahmen und über den aktuellen Umsetzungsstand ist der Zentralpersonalvertretung I (ZPV I) des Stadtmagistrates
Innsbruck - aufgrund des notwendigen Gesundheitsschutzes der Belegschaft - sowie
den Mitgliedern des Stadtsenates mindestens jeden dritten Werktag zu berichten.
Außerdem sind die ZPV I des Stadtmagistrates Innsbruck und die Mitglieder des
Stadtsenates über jeglichen Einsatz von
MitarbeiterInnen im Zusammenhang mit der
Flüchtlingsproblematik unverzüglich zu unterrichten.
Darüber hinaus sind von der Stadt Innsbruck ebenfalls sämtliche notwendigen
Maßnahmen umzusetzen, um den Gesundheitsschutz aller Innsbrucker BürgerInnen
zu gewährleisten.