Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 06-Protokoll_22_05_2014_gsw.pdf
- S.54
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Schriftführerin Mag.a Plankensteiner
übernimmt die Schriftführung.
GR Mag. Krackl referiert die Anträge des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom 08.05.2014:
25.
III 5103/2014
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. AL - F45, Arzl, Bereich
nördlich ÖBB-Bahnlinie, westlich
Kreuzgasse (als Änderung der
Flächenwidmungspläne Nr. AL F43 und Nr. AL - F36), gemäß
§ 36 Abs. 2 TROG 2011
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig (bei
Stimmenthaltung von GR Buchacher;
1 Stimme):
Beschluss (bei Stimmenthaltung GR Buchacher; 1 Stimme, einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
08.05.2014:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. AL - F45, Arzl, Bereich
nördlich ÖBB-Bahnlinie, westlich Kreuzgasse (als Änderung der Flächenwidmungspläne Nr. AL - F43 und Nr. AL - F36), gemäß
§ 36 Abs. 2 TROG 2011, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 70 TROG 2011
der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam
wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.
GR-Sitzung 22.05.2014
26.
III 5104/2014
Entwurf des Bebauungsplanes
und des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. AL - B46, Arzl, Bereich westlich Kreuzgasse und
nördlich ÖBB (als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. AL - B43),
gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2011
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig (bei
Stimmenthaltung von GR Buchacher;
1 Stimme):
Beschluss (bei Stimmenthaltung GR Buchacher; 1 Stimme, einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
08.05.2014:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. AL - B46, Arzl, Bereich westlich
Kreuzgasse und nördlich ÖBB (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. AL - B43),
gemäß § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2011, wird
beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 70 TROG 2011
der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch
erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme
zum Entwurf von einer hierzu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.
Der Beschluss erfolgt gemäß § 66 Abs. 5
TROG 2011 unter der aufschiebenden Bedingung, dass dem Flächenwidmungsplan
die nach § 67 Abs. 2 erforderliche aufsichtsbehördliche Genehmigung erteilt wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.