Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2017

/ Ausgabe: 06-Protokoll_24.05.2017.pdf

- S.42

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Den Fokus lege ich dabei auf die Änderungen. Wie gesagt handelt es sich ja um die
Fortschreibung des Raumordnungskonzeptes und um keinen komplett neuen Plan. Als
letztes Thema werde ich die einzelnen Verfahrensschritte erläutern und die zu fällenden Beschlüsse.
Auf der ersten Folie sehen Sie überblicksartig die Planungshierarchie. Das ÖROKO ist
ein Planungsinstrument, das wir verpflichtend auf Basis des Tiroler Raumordnungsgesetzes (TROG) zu erstellen haben. Dieses gibt der Gemeinde drei Planungsinstrumente in die Hand. Das erste ist das
ÖROKO, das einen Zielhorizont von zehn
Jahren hat. Darin wird festgelegt, wie sich
die Gemeinde innerhalb dieses Jahrzehnts
entwickeln will. Es basiert sehr stark auf
Prognosen. Daher ist es zeitlich limitiert,
weil jede Voraussage nur aus dem momentanen Wissensstand heraus formuliert werden kann und immer wieder hinterfragt werden sollte. Die Pläne müssen entsprechend
aktualisiert werden.
Nachgeordnet sind Flächenwidmungs- und
Bebauungspläne zu erstellen, die dann
Verordnungscharakter für die/den jeweilige/n EigentümerIn haben. Sie sind unbefristet gültig, können aber aus verschiedenen
Gründen ersetzt werden.
Warum wir ein ÖROKO erstellen müssen
und was es zu enthalten hat, das gibt uns
das TROG sehr genau vor: Als ein erster
Bestandteil ist eine umfassende Bestandsaufnahme inklusive Bedarfsanalysen vorgeschrieben, die den Bedarf genau aufzeigen,
wie viele Flächen für Wohnen, Wirtschaft
und Infrastruktur benötigt werden. Dabei
müssen wir den Zielen des TROG entsprechen, das heißt, möglichst kompakt bauen,
nicht zersiedeln, auf nachhaltige, konfliktfreie Entwicklung achten, Mobilitätsziele beachten. Das steht alles aufgelistet im Gesetz. Wie gesagt, das ÖROKO ist auf zehn
Jahre zu erstellen und es handelt sich dabei
um eine Verordnung des Gemeinderates.
Für die Fortschreibung des ÖROKO müssen wir zum ersten Mal eine strategische
Umweltprüfung erstellen (SUP). In § 31
TROG 2016 kann man genau nachlesen,
was wir im ÖROKO festlegen können: Freihalteflächen (Gebiete und Grundflächen, die
von Bebauung frei zu halten sind), angestrebte Bevölkerungs- und HaushaltsentGR-Sitzung 24.05.2017

wicklung unter Bedachtnahme des Siedlungsraumes sowie die angestrebte wirtschaftliche Entwicklung (Tourismus, Handel,
Gewerbe, Industrie). Weiters wird das
Höchstausmaß der Grundfläche zur Befriedigung des Wohnbedarfs und das Höchstausmaß für Bauland für wirtschaftliche
Zwecke festgelegt. Dazu kommen noch
Baulandmobilisierungsmaßnahmen, Regelungen für Dichte und Gliederung des Baulandes - abhängig von den Bedarfsprognosen. Auch werden die erforderlichen Verkehrsflächen, die Flächen für Bildungseinrichtungen sowie jene für soziale, kulturelle
und sportliche Einrichtungen ausgewiesen.
Nun komme ich zu den wesentlichen
Grundlagen des ÖROKO, darüber haben
wir schon in den vergangenen Jahren informiert. Das bisherige ÖROKO, das bis zur
Rechtskrafterlangung dieser Fortschreibung
seine Gültigkeit behält, wurde evaluiert. Auf
dieser Basis haben wir die Bilanzen erstellt.
Wir haben in den Jahren 2013/14 die Statistik Austria beauftragt, für uns eine aktuelle
Bevölkerungs- und Haushaltsprognose zu
erstellen. Sie besagt im Wesentlichen, dass
wir in den kommenden Jahren im Durchschnitt um ca. 1.300 EinwohnerInnen mit
Haupt- oder Nebenwohnsitz jährlich wachsen werden. Aufbauend auf dieser Aussage
wurden die Bedarfsberechnungen für zusätzliches Bauland Wohnen und Wirtschaft
erstellt.
Für den Wohnungsbedarf wurde in Gesprächen mit ExpertInnen des Amtes der Tiroler
Landesregierung, Abteilung Wohnbauförderung, und mit Wohnbauträgern, die wir mit
einbezogen haben, eine Bandbreite von
6.500 bis 7.000 zusätzlichen Wohnungen
für die nächsten zehn Jahre festgelegt. Weiters wurde die Zielsetzung formuliert, 50 %
dieser Anzahl durch Verdichtung und Umstrukturierung im bestehenden Siedlungsgebiet zu entwickeln, die anderen 50 %
durch Mobilisierung vorhandener Baulandreserven oder durch Erweiterungen. Der
wesentliche Unterschied zum bisherigen
ÖROKO macht sich genau in dieser Thematik bemerkbar, dass man bisher von einer
Stagnation der Bevölkerungszahl ausgehen
konnte. Die Stadt Innsbruck ist bis vor fünf
Jahren nicht wirklich gewachsen.
Der Fortschreibung liegt nun eine Wachstumsprognose zugrunde. Der Wirtschaftsflächenbedarf wurde für die angenommene