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Jahr: 2017

/ Ausgabe: 06-Protokoll_24.05.2017.pdf

- S.92

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Antwort 1:

Stand der Wohnungssuchenden:
1.1.2013

1.1.2014

1.1.2015

1.1.2016

1.1.2017

1.379
829
2.208
455

1.531
846
2.377
498

1.488
851
2 .339
501

1.393
801
2.194
494

1.341
713
2.054
476

1.753

1.879

1.838

1.700

1.578

19

33

57

40

42

143

219

134

79

42

Nachbesiedelungen

2013

2014

2015

2016

2017

Durchschnitt 10 Jahre - 466 Tendenz Richtung 500 (in den

493

458

507

412

-

2013

2014

2015

2016

2017

30

194

26

218

88

Neu-Vormerkungen

2013

2014

2015

2016

2017

(2017 = Hochrechnung akt. Zahlen)

1.187

1.053

862

947

ca . 1.075

Mietwohnungsanträge
Wohnungsanträge
Garconnierenanträge
davon Tauschanträge (ca. 22%)

Mietwohnungsanträge ohne
Tausch
weiters
Zimmeranträge
Vorläufig erledigte Mietanträge
(bereits Wohnungsangebot - nicht
mehr in Vonnerkzahlen enthalten)

letzten Jahren vermehrt Absiedlerfäll;";

Neubau-Ubergaben - Miete

Frage 2:

Bei wie vielen der in Frage 1 angeführten Personen handelte es sich um Drittstaatsangehörige, wie viele hatten insbesondere den Rechtsstatus als Asylberechtigte oder subsidiär Schutzberechtigte ?

Antwort 2:

Mit der "Richtlinie 2003/109/EG des Rates vom 25.11.2003 betreffend die
Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen" sowie der "Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29.06.2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse
oder der ethnischen Herkunft" erfolgte auf rechtlicher Basis de facto eine
Gleichstellung mit österreichischen Staatsbürgerinnen. Daher kann eine
entsprechende Auswertung nicht durchgeführt werden.
Subsidiär Schutzberechtigte sind nicht als Flüchtlinge entsprechend der
Genfer Konvention anerkannt und daher österreichischen StaatsbürgerInnen nicht gleichgestellt und somit auch nicht vorgemerkt.

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