Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 06-Protokoll_24.05.2017.pdf
- S.92
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(zu Punkt 30.3)
Antwort 1:
Stand der Wohnungssuchenden:
1.1.2013
1.1.2014
1.1.2015
1.1.2016
1.1.2017
1.379
829
2.208
455
1.531
846
2.377
498
1.488
851
2 .339
501
1.393
801
2.194
494
1.341
713
2.054
476
1.753
1.879
1.838
1.700
1.578
19
33
57
40
42
143
219
134
79
42
Nachbesiedelungen
2013
2014
2015
2016
2017
Durchschnitt 10 Jahre - 466 Tendenz Richtung 500 (in den
493
458
507
412
-
2013
2014
2015
2016
2017
30
194
26
218
88
Neu-Vormerkungen
2013
2014
2015
2016
2017
(2017 = Hochrechnung akt. Zahlen)
1.187
1.053
862
947
ca . 1.075
Mietwohnungsanträge
Wohnungsanträge
Garconnierenanträge
davon Tauschanträge (ca. 22%)
Mietwohnungsanträge ohne
Tausch
weiters
Zimmeranträge
Vorläufig erledigte Mietanträge
(bereits Wohnungsangebot - nicht
mehr in Vonnerkzahlen enthalten)
letzten Jahren vermehrt Absiedlerfäll;";
Neubau-Ubergaben - Miete
Frage 2:
Bei wie vielen der in Frage 1 angeführten Personen handelte es sich um Drittstaatsangehörige, wie viele hatten insbesondere den Rechtsstatus als Asylberechtigte oder subsidiär Schutzberechtigte ?
Antwort 2:
Mit der "Richtlinie 2003/109/EG des Rates vom 25.11.2003 betreffend die
Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen" sowie der "Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29.06.2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse
oder der ethnischen Herkunft" erfolgte auf rechtlicher Basis de facto eine
Gleichstellung mit österreichischen Staatsbürgerinnen. Daher kann eine
entsprechende Auswertung nicht durchgeführt werden.
Subsidiär Schutzberechtigte sind nicht als Flüchtlinge entsprechend der
Genfer Konvention anerkannt und daher österreichischen StaatsbürgerInnen nicht gleichgestellt und somit auch nicht vorgemerkt.
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