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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 06_Protokoll_14.06.2018_gsw.pdf

- S.103

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- 315 -

Der Bürgermeister wird um Auskunft darüber ersucht, aus welchen Einzelpositionen
sich die Gesamtausgaben, bezogen auf die
einzelnen Schulstandorte, ergeben.

31.5

Stadt Innsbruck, Bürgerbeteiligungsprozesse der vergangenen
Regierungsperiode
(GRin Mag.a Seidl)

Mag.a Klingler-Newesely, eigenhändig
31.4

GfGR/45/2018
Stadt Innsbruck, Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG (IIG),
Mietenzins für Volksschulen und
Neue Mittelschulen
(GRin Mag.a Klingler-Newesely)

GRin Mag.a Klingler-Newesely: Ich begehre ausdrücklich die Beantwortung folgender
Fragen durch den Bürgermeister.
1.

2.

In der Jahresrechnung 2016 sind unter
Vp. 1/211000-700000 bzw. 1/211000700100 für die Volksschulen Ausgaben
für Mietzinse in der Gesamthöhe von
€ 3.792.181,73 und unter
Vp. 1/212000-700000 bzw. 1/212000700100 für die Neuen Mittelschulen
Ausgaben für Mietzinse in der Gesamthöhe von € 2.179.516,86 verbucht.
In der Jahresrechnung 2017 sind unter
Vp. 1/211000-700000 bzw. 1/211000700010 für die Volksschulen Ausgaben
für Mietzinse in der Gesamthöhe von
€ 3.776.293,78 und unter
Vp. 1/212000-700000 bzw. 1/212000700010 für die Neuen Mittelschulen
Ausgaben für Mietzinse in der Gesamthöhe von € 2.339.875,15 verbucht.

Der Bürgermeister, auch in seiner Eigenschaft als Eigentümervertreter der Alleingesellschafterin Stadt Innsbruck der zu
FN 228898s im Firmenbuch eingetragenen
Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG
(IIG) bzw. der zu FN 228896m im Firmenbuch eingetragenen Innsbrucker Immobilien
Service GmbH (IISG), wird um Auskunft
darüber ersucht, wie sich diese Mietausgaben im Detail zusammensetzen und welche
Instandhaltungs- und Erneuerungsaufwendungen seitens der Vermieterin in den an
die Stadtgemeinde vermieteten Schulgebäuden (Volksschulen und Neue Mittelschulen) in den Jahren 2016 und 2017, bezogen
auf die einzelnen Standorte, im Einzelnen
getätigt worden sind.
Mag.a Klingler-Newesely, eigenhändig
GR-Sitzung 14.06.2018

GfGR/46/2018

GRin Mag.a Seidl: Für eine integrative
Stadtentwicklung halten wir es für notwendig, zukünftig eine noch stärkere Einbindung der BürgerInnen aller Stadtteile in
Fragen der Stadtplanung, Gestaltung, Nutzung und Entwicklung vorzunehmen.
BürgerInnenbeteiligung schafft eine hohe
Akzeptanz und Toleranz bei Projektrealisierungen und bringt im Sinne der Allgemeinheit oft bessere und vor allen Dingen mehrheitsfähige Maßnahmen hervor. Für uns ist
eine frühzeitige Information und Einbindung
von BürgerInnen bei Bauprojekten von AnrainerInnen und Betroffenen ein wichtiger
Bestandteil jeder Projektplanung.
In vielen Städten und Gemeinden wird eine
gemeinsam entwickelte Stadtplanung bereits aktiv gelebt und fördert ein positives,
kooperatives Miteinander und kann das Vertrauen in die Politik stärken. Dafür ist es jedenfalls notwendig, dass Beteiligung kein
Feigenblatt ist, sondern tatsächlich als ein
ernst gemeinter Prozess verstanden und
gelebt wird!
In den vergangenen Jahren wurden Iaut
"Innsbruck informiert" mehr als 30 Bürgerbeteiligungsprozesse durchgeführt. Um einen Überblick über die Definition von Bürgerbeteiligungsprozessen und damit über
das Wissen der Bevölkerung dazu zu bekommen, begehre ich ausdrücklich die Beantwortung folgender Fragen durch den
Bürgermeister.
1.

Wie viele Bürgerbeteiligungsprozesse
wurden in den vergangenen sechs Jahren durchgeführt?
Bitte um Details:
a) Welche Veranstaltungsformate
wurden dabei angewandt?
b) Zu welchen Projekten wurden Prozesse initiiert und in welchen Stadtteilen?
c) Wie lange haben die Prozesse gedauert?