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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 06_Protokoll_14.06.2018_gsw.pdf

- S.106

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- 318 -

3.

Mit welchem Betrag wird sich die Stadt
Innsbruck an den Kosten für das Maximilianjahr 2019 beteiligen?

20. Wenn ja, welche Leistungen wurden
konkret ausgeschrieben und wie erfolgte die Auftragsvergabe?

4.

Warum gerade dieser Betrag?

5.

Für welche Veranstaltungen wird die
Stadt Innsbruck die Finanzierung in
welcher Höhe übernehmen?
(Bitte um konkrete Beantwortung)

21. Welche Firmen wurden mit welcher
Leistung beauftragt?

6.

Garantieren Sie, dass auf die Stadt
Innsbruck keine weiteren Kosten als
jene gemäß Frage 3. zukommen?

7.

Wenn nein, warum nicht?

8.

Welche weiteren PartnerInnen werden
das Maximilianjahr 2019 finanzieren?

9.

Mit welchen konkreten Beträgen werden diese PartnerInnen das Maximilianjahr 2019 finanzieren?

10. Wie kam diese Kostenaufteilung zustande?
11. Werden Unternehmen, an denen die
Stadt Innsbruck beteiligt ist, das Maximilianjahr 2019 finanziell unterstützen?
12. Wenn ja, welche Unternehmen und in
welcher Höhe?
13. Welche Vorgangsweise wurde für den
Fall einer Kostenüberschreitung vereinbart?
(Bitte um konkrete Beantwortung)
14. Können im Fall einer Kostenüberschreitung weitere Kosten für die Stadt Innsbruck entstehen?
15. Wenn ja, in welcher maximalen Höhe?
16. Welche inhaltlichen Schwerpunkte sind
für das Maximilianjahr 2019 in der
Stadt Innsbruck sind inzwischen fixiert?
17. Wann genau und an welchen konkreten Orten werden in Innsbruck Veranstaltungen im Zusammenhang mit dem
Maximilianjahr 2019 stattfinden?
18. Wie wurde die Bevölkerung bis dato in
die Vorbereitungen für das Maximilianjahr 2019 eingebunden?
19. Wurden sämtliche Leistungen, die für
das Maximilianjahr 2019 von Nöten
sind, bereits ausgeschrieben?

GR-Sitzung 14.06.2018

22. Müssen in Innsbruck auf Grund des
Maximilianjahres 2019 andere (teilweise) periodisch stattfindende Veranstaltungen verschoben oder abgesagt
werden bzw. auf einen anderen Ort
außerhalb der Stadt Innsbruck ausweichen?
23. Wenn ja, welche?
24. Wenn ja, welchen Umsatzeinbußen für
die Stadt Innsbruck direkt bzw. deren
Unternehmen und Beteiligungen kalkulieren Sie deshalb ein?
Mayer, eigenhändig
32.

Einbringung von Anträgen

32.1

GfGR/50/2018
Abhaltung einer gemeinderätlichen Enquete zum Thema "Digitalisierung in der Landeshauptstadt
Innsbruck" (GR Mag. Krackl)

GR Mag. Krackl: Ich stelle gemeinsam mit
meinen MitunterzeichnerInnen folgenden
Antrag:
Die Stadt Innsbruck möge eine öffentliche
Enquete zum Thema "Digitalisierung in der
Landeshauptstadt Innsbruck" abhalten. Das
genaue inhaltliche Programm sowie die einzuladenden ExpertInnen werden von der
"Steuerungsgruppe Digitalisierung" festgelegt und dem Stadtsenat übermittelt. Die finanzielle Bedeckung erfolgt aus der für Enqueten vorgesehenen Budgetposition.
Aufgrund der notwendigen Vorbereitungszeit soll die Enquete zwischen Ende September und Mitte Oktober stattfinden.
Mag. Krackl, Mag. Anzengruber, Dipl. Soz.Wiss.in Arslan, Bex BSc, Buchacher,
Duftner, Mag. Falch, Mag. Fritz, Gruber,
Heisz, Kaufmann, Mag.a Klingler-Newesely,
Dr.in Krammer-Stark, Lechleitner, Lukovic BA, Mag.a Lutz, Mag.a Mayr, Neßler,
Mag.a Oppitz-Plörer, Plach, Ringler,
Mag.a Schwarzl, Mag.a Seidl, Springer,
Mag. Stoll, Wanker, Wallasch und
Dr.in Winkel, alle eigenhändig