Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 07-2022-06-22-GR-Protokoll_opt.pdf

- S.200

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Diese Ausgabe – 07-2022-06-22-GR-Protokoll_opt.pdf
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Bereits geschlossene Grillplätze:
Die Berufsfeuerwehr Innsbruck und das Amt für Wald und Natur haben 2016 darauf
hingewiesen, dass im Zusammenhang mit dem Betrieb von Grillstellen und Hantieren mit
offenem Feuer in den waldnahen Grillplätzen Probleme für die Sicherheit darstellen. Daraufhin
wurden 2016 3 Grillplätze wegen Waldbrandgefahr geschlossen, hier handelte es sich um die
kleinflächigen Grillplätze am Grünen Boden, im Taubental und in Tantegert (nach Beschluss
des Stadtsenates / siehe Antrag als Anlage).
Weiter wurde auch die Grillmöglichkeit beim Arzler Schießstand mit Ende 2021 aufgehoben.
In der Arbeitsgruppe gemeinsam
Grillplatzverordnung beinhalten sollte:

beschlossene

Inhalte,

die

die

neue

1. Zeitliche Ausdehnung der Grillzeiten:
Folgende zeitliche Regelung sollte die neue Grillplatzverordnung beinhalten: Grillen bis
22:00 Uhr möglich, “dann Feuer aus“, Aufenthalt bis 0:00 Uhr aber möglich.

2. Einführung eines digitalen Buchungssystems, wie die Stadt Tulln
(VENUZLE)
Mit einem digitalen Buchungssystem können die einzelnen Grillzonen im Vorfeld gebucht
werden.
Kosten: Buchungssystem selber (Lizenzen je nach Leistung) zw. 8.000 - 15.000 EUR
Nach dem Einwand, dass es erst eine Ausschreibung braucht, wurde eine rechtliche Auskunft
eingeholt.
Hierzu ein Auszug der rechtliche Darlegung vom Herrn Zauchner (Präsidiale- und
Rechtsangelegenheiten)(siehe auch Anlage)

Vergaberichtlinien:
Nach dem BVergG 2018 iVm der Schwellenwerteverordnung 2018 (in Kraft bis 31.12.2022)
ist die Durchführung einer sog. Direktvergabe zulässig, wenn der geschätzte Auftragswert
100.000 Euro (netto) nicht erreicht. Sollte also im gegenständlichen Fall der geschätzte
Gesamtauftragswert unter dieser Schwelle liegen, wäre eine Direktvergabe grundsätzlich
zulässig.
Betreffend die stadtinterne Beschlussfassung im Rahmen von Vergabeverfahren darf
abschließend auf den Beschluss des Gemeinderates vom 12.07.2012 verwiesen werden.
Demnach sind zur Zuschlagsentscheidung und der Erteilung des Zuschlages der
Stadtmagistrat bis zu einem Auftragswert von 25.000 Euro netto und der Stadtsenat in allen
anderen Fällen ermächtigt.
Erfahrungswerte aus der Stadt Tulln:
Buchungssystem wird gut angenommen, Userfreundlich auch für ältere Menschen und für
Menschen mit Deutsch als Zweitsprache. Vorschriften können direkt bei der Buchung