Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 07-2022-06-22-GR-Protokoll_opt.pdf

- S.250

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Diese Ausgabe – 07-2022-06-22-GR-Protokoll_opt.pdf
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Frage 2:

Sollten im Zuge allfälliger Widmungsänderungen gemäß Frage 1 Rückwidmungen
von Bauland oder Sonderflächen in Freiland vorgenommen werden: Aus welchen
Gründen soll eine solche Rückwidmung jeweils erfolgen?

Antwort:

Es wird auf den Erläuterungsbericht zum Flächenwidmungsplan, welcher
dem Ausschuss, dem Gemeinderat sowie während der Auflage auch der Öffentlichkeit übermittelt wurde bzw. frei im Internet zum Download zugänglich
war, verwiesen (siehe hier Beilage 2).

Frage 3:

Wurden die betroffenen GrundstückseigentümerInnen konkret über die ihre
Grundstücke betreffenden geplanten Umwidmungen informiert? Falls nein, warum
unterblieb diese konkrete Information?

Antwort:

Das Verfahren zur Neuerlassung des Gesamtflächenwidmungsplanes unterliegt genauen Verfahrensregeln gemäß Tiroler Raumordnungsgesetzt TROG.
Hier ist auch die Information und das Stellungnahmeverfahren geregelt.
Dementsprechend werden die EigentümerInnen direkt angeschrieben und
über die Auflage, die Möglichkeiten der Information sowie über die Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme informiert. Darüber hinaus wurde auf
der Amtstafel öffentlich ausreichend informiert (zusätzlich sind dort während der Auflagefrist alle Unterlagen/Pläne inklusive Erläuterungs- und Umweltbericht zum Download verfügbar), ebenso wie in "innsbruck.informiert".

Frage 4:

Warum und auf wessen Anweisung hin wurde die Frage von Mitgliedern des zuständigen gemeinderätlichen Ausschusses nach allfälligen Umwidmungen im
Zuge des Beschlusses des Gesamtflächenwidmungsplans vonseiten der VertreterInnen der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, stets
wahrheitswidrig verneint?

Antwort:

Was allfällige, von Gesetzes wegen erforderliche Widmungsarrondierungen,
-anpassungen und -änderungen im Zuge des Gesamtflächenwidmungsplanes betrifft, wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. Über
diese Inhalte des Gesamtflächenwidmungsplanes wurde im gemeinderätlichen Ausschuss sowie auch im Gemeinderat im Jänner anhand von beispielhaften Darstellungen in Präsentationen sowie nachfolgend mit bereits
genanntem Erläuterungsbericht informiert.
Da über die Ziele und Inhalte des Gesamtflächenwidmungsplanes keine
wahrheitswidrigen Aussagen und Informationen getroffen wurden, kann es
dazu auch keine Anweisungen von welcher Seite auch immer gegeben haben.

Angefallener zeitlicher Arbeitsaufwand für die Erstellung der Beantwortung
Freundliche Grüße
Mag.a Susanne Plankensteiner
Seite 3 von 3

7h

00 min