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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 07-2022-06-22-GR-Protokoll_opt.pdf

- S.264

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Erläuterungsbericht GesFWP IBK-F2.0 (Entwurf) – Stand 03.03.2022

Abbildung 6

1.4

Einleitung

Vergleich rk. FWP (analog und digital erstellt, jeweils analog rechtskräftig), Flächenwidmungsstrukturplan (nicht rechtskräftig) und GesFWP (vorliegend)

Kategorien der Änderungsbereiche

Grundsätzlich handelt es sich beim vorliegenden gesamtstädtischen Flächenwidmungsplan der
Landeshauptstadt Innsbruck um keinen inhaltlich neuen Flächenwidmungsplan. Es werden lediglich die bestehenden rechtskräftigen Flächenwidmungspläne an die derzeitigen gesetzlichen
Vorgaben angepasst sowie etwaige Widersprüche zum ÖROKO 2.0 bereinigt. Es werden keine
neuen baulichen Entwicklungsbereiche festgelegt. Der Flächenwidmungsplan orientiert sich an
den tatsächlichen Gegebenheiten und Nutzungen (Status-Quo). Somit hat der Flächenwidmungsplan in erster Linie keinen Ziel-, sondern Bestandscharakter.
Die gesetzlich festgeschriebenen inhaltlichen und formellen Anforderungen führen jedoch trotzdem zu einzelnen Änderungen im Flächenwidmungsplan. Im Folgenden wird auf einzelne Änderungsbereiche thematisch eingegangen.
Dabei wird unterschieden in


Neuwidmungen / Widmungserweiterungen (siehe Kapitel 3),



Umwidmungen (Änderungen der Baulandkategorie, siehe Kapitel 4),



Rückwidmungen (siehe Kapitel 5).

Stadt Innsbruck

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