Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 07-2022-06-22-GR-Protokoll_opt.pdf
- S.266
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Erläuterungsbericht GesFWP IBK-F2.0 (Entwurf) – Stand 03.03.2022
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Planungsgrundlagen
Planungsgrundlagen
Im folgenden Kapitel wird auf die Planungsgrundlagen des gesamtstädtischen Flächenwidmungsplans eingegangen. Der gesamtstädtische Flächenwidmungsplan entspricht im Wesentlichen dem Status-Quo der rechtskräftigen Widmungen und umfasst nur die (gem. den gesetzlichen Vorgaben und den Festlegungen des ÖROKO 2.0) erforderlichen Adaptierungen.
2.1
Planungsbereich
Der gesamtstädtische Flächenwidmungsplan umfasst das gesamte Gemeindegebiet der Landeshauptstadt Innsbruck. Dieses besteht aus den Katastralgemeinden Arzl, Mühlau, Hötting,
Innsbruck, Wilten, Pradl, Amras, Vill und Igls.
2.2
Rechtsstand
Örtliches Raumordnungskonzept / ÖROKO 2.0 (in Kraft getreten am 31.03.2020): Gesamtstadt
Das Örtliche Raumordnungskonzept basiert inhaltlich sehr stark auf den rechtskräftigen Flächenwidmungen. Bei der Fortschreibung dieses Konzeptes, die Grundlage für den Gesamtstädtischen Flächenwidmungsplan ist, wurden die Baulandgrenzen in Bezugnahme auf die Wertigkeiten der umgebenden Freihalteflächen geprüft und festgelegt, die wesentlichen städtischen
Infrastrukturen definiert, die nachfolgend auch in der Widmung zu berücksichtigen sind und die
Abgrenzung der Baulandwidmungskategorien unter Bedachtnahme auf die aktuell bestehende
städtische Funktions- und Nutzungsverteilung strategisch festgelegt. Es wurden keine wesentlichen Erweiterungen des Siedlungsgebietes ausgewiesen. Eine Strategische Umweltprüfung hat
die Vertretbarkeit der mittel- bis längerfristigen Stadtentwicklung positiv geprüft.
Alle Unterlagen zum ÖROKO 2.0 hier.
Rechtskräftige Flächenwidmungspläne gem. Anhang A: Gesamtstadt
In der Landeshauptstadt Innsbruck gelten aktuell über 350 verschiedene Flächenwidmungspläne, die das gesamte Gemeindegebiet abdecken. Der älteste rechtskräftige Flächenwidmungsplan ist aus dem Jahre 1954. Sie basieren aufgrund laufender TROG- Novellierungen auf über
37 verschiedenen Gesetzesfassungen. Die rechtskräftigen Flächenwidmungspläne sind mit dem
Gesamtstädtischen Flächenwidmungsplan an die aktuellen gesetzlichen Grundlagen anzupassen und gem. dem ÖROKO 2.0 zu adaptieren, um Widersprüche zu vermeiden.
2.3
Kenntlichmachungen
Als planungsrelevante, im gesamtstädtischen Flächenwidmungsplan darzustellende Kenntlichmachungen gelten neben diversen Verkehrsinfrastrukturanlagen, Flughafensicherheitszone, Verund Entsorgungsinfrastruktur mit diversen Energieversorgungsanlagen und Leitungstrassen
auch die verschiedenen Naturgefahren mit den Hinweisbereichen der Gipskarstgebiete, Gefahrenzonen Wildbach- und Lawinenverbauungen und weitere ausgewiesene Hinweisbereiche, diverse Naturschutzgebiete sowie die Schutzzonen, zahlreiche denkmalgeschützte Gebäude, Bodendenkmäler und Archäologische Fundzonen.
Die Kenntlichmachungen sind zur besseren Lesbarkeit des Verordnungsplanes gesondert in
einem eigenen Plan dargestellt. Die Widmung ist in diesem Plan im Hintergrund angedeutet.
Stadt Innsbruck
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