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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 07-2022-06-22-GR-Protokoll_opt.pdf

- S.273

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Neuwidmungen / Widmungserweiterungen

3.4

Erläuterungsbericht GesFWP IBK-F2.0 (Entwurf) – Stand 03.03.2022

Zielgebiete gem. ÖROKO 2.0 (Thema Neuwidmungen)

Im ÖROKO 2.0 werden Zielgebiete für die bauliche Entwicklung definiert, die jedoch noch nicht
im Verordnungsplan ÖROKO 2.0 festgelegt werden, da für bzw. vor einer Festlegung als bauliches Erweiterungsgebiet noch wesentliche Voraussetzungen geschaffen werden müssen. Daher
erfolgt auch keine Festlegung / Neuwidmung dieser potentiellen Erweiterungsgebiete / Zielgebiete im gesamtstädtischen Flächenwidmungsplan.

20

Stadt Innsbruck