Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 07-2022-06-22-GR-Protokoll_opt.pdf
- S.287
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(zu Punkt 41.4)
Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
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Ort, Datum
Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Alexander Seitner
+43 512 5360 2313
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 03.06.2022
Studierendencampus, Errichtung am Standort lnnrain 34;
Zahl MagIbk/41563/GfGR-AF/50/2022;
ANFRAGE von GRin Mag.a Klingler-Newesely vom 19.05.2022;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahme der betroffenen Dienststellen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GRin Mag.a Klingler-Newesely hat am 19.05.2022 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten die Antworten eingefügt wurden:
Frage 1:
Welche konkreten Überlegungen gibt es bereits zur Errichtung eines Studierendencampus in Innsbruck am Innrain 34?
Antwort:
Es gibt keine konkreten Überlegungen dazu.
Der Standort Innrain 34 wurde im Rahmen der Studie "Studentisches Wohnen" generell hinsichtlich der Standorteignung für ein Studierendenheim geprüft und als sehr gut beurteilt.
Der Bereich liegt innerhalb des BE-Gebiets K17 Innrain Gendarmerie und
hier sind mehrere Nutzungen festgelegt (u. a. öffentlichkeitsrelevante Sondernutzung, universitätsnahe Ergänzungsnutzungen, städtische Mischnutzungen - z. B. studentisches Wohnen {großteils geförderter Wohnbau}, Infrastruktur, {gestalterische} Öffnung zur Innpromenade). Folglich ist eine Nutzung für studentisches Wohnen an diesem Standort nur untergeordnet vorgesehen.
Generell zum "Studierendencampus": Es ist in Innsbruck kein Studierendencampus im engeren Sinne vorgesehen. Vielmehr sollen über die nächsten
Jahre mehrere, über die Stadt verteilte und in das jeweilige Umfeld integrierte Studierendenheime und andere Projekte des studentischen Wohnens
geschaffen werden.
Frage 2:
Ist dieser Standort zur Errichtung eines Studierendencampus bereits - wie gemunkelt wird - fixiert?