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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 07-2022-06-22-GR-Protokoll_opt.pdf

- S.77

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einen bestimmten Abschnitt oder eine bestimmte Zeit ausgestellt werden. Es kann
aber auch eine Dauerparkgenehmigung
sein.
Man muss dafür natürlich etwas bezahlen.
Aber wenn der Parkraum bewirtschaftet ist,
dann muss jeder und jede etwas dafür bezahlen.
Ein weiterer Punkt ist der, dass es Ladezonen gibt. Was manche nicht wissen, man
darf als Gewerbetreibende/r in der Kurzparkzone für die Dauer des Ladens zehn
Minuten stehen. Es muss allerdings für das
Kontrollorgan ersichtlich sein, dass eine Ladetätigkeit durchgeführt wird. Es gibt also
bereits genug Möglichkeiten für Firmen, das
Auto im öffentlichen Straßenraum abstellend ihrer Gewerbetätigkeit nachzugehen.
Nach welchen Kriterien so eine Parkscheibe
ausgestellt werden soll, ist wieder ein anderes Kapitel. Ich würde wirklich darum ersuchen, auch der Prüfung nicht zuzustimmen.
GR Depaoli: Firmenparkkarten gibt es nur
für zwei Fahrzeuge. Wenn nun eine Firma
zehn Fahrzeuge in der Stadt Innsbruck im
Einsatz hat, bekommt sie nur für zwei diese
Parkkarten.
GRin Denz: Wenn StRin Mag.a Schwarzl
sagt, dass Firmen Parkkarten für gewisse
Zonen beantragen können, möchte ich darauf aufmerksam machen, dass die Parkkarten schon für das gesamte Stadtgebiet
gelten müssen. Wenn Firmen liefern, kann
sich das nicht auf ein oder zwei Zonen beschränken.
GR Mag. Krackl: Ich kann von der Argumentation her allen Seiten etwas abgewinnen. Deshalb glaube ich, dass es klug wäre,
das Anliegen im Stadtsenat nochmals zu erörtern.
Bei diesen Themen frage ich mich, wie man
eigentlich kontrollieren will, wer wie lange
wo steht, wenn nur eine Parkscheibe im
Fahrzeug liegt. Natürlich kann man noch
eine Parkuhr dazulegen. Was ist ein Firmenfahrzeug? Ist das jedes Auto, das auf
eine Firma zugelassen ist, oder wirklich nur
Fahrzeuge für den Lieferverkehr? Das wird
man auch eingrenzen müssen.
Deshalb ist es ganz gut, wenn man sich in
der Diskussion nochmals Gedanken
darübermacht. Auch wenn ich skeptisch bin,
GR-Sitzung 22.06.2022

wie das umgesetzt werden soll, aber das
wird man im Stadtsenat besser sehen.
Bgm.-Stellv. Lassenberger: Ich darf kurz
ergänzen, GR Mag. Krackl: Im Antrag ist
definitiv festgehalten, dass die Parkkarte auf
ein bestimmtes Kennzeichen ausgestellt
sein sollte. Damit wäre das überprüfbar.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE,
10 Stimmen):
Der von GRin Denz und MitunterzeichnerInnen in der Sitzung des Gemeinderates am
19.05.2022 eingebrachte Antrag wird dem
Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung
zugewiesen.
39.21 MagIbk/41563/GfGR-AT/105/2022
Wohnbauförderung, Änderung der
Rahmenbedingungen, Resolution
(GR Kunst)
GR Kunst: Wir hätten gerne, dass Herr
Bürgermeister mit dem Landesgesetzgeber
in Verbindung tritt, um gemäß unserem Anliegen zu intervenieren, damit die Änderungen aus dem Antrag beim Land Tirol besprochen und in die Landesgesetzgebung
aufgenommen werden.
Ich ersuche, den
beiliegenden Antrag dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zuzuweisen.
(Auf Wunsch der FPÖ werden Wortmeldungen ihrer MandatarInnen nicht mehr gegendert.)
Beschluss (gegen FPÖ, NEOS, GERECHT
und GR Schmidt, 11 Stimmen):
Der von GR Kunst gestellte Antrag auf Zuweisung des Antrages an den Stadtsenat
zur selbstständigen Erledigung wird abgelehnt.
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, GERECHT, GRin Mag.a Klingler-Newesely und
GR Schmidt):
Der von GR Kunst in der Sitzung des Gemeinderates am 19.05.2022 eingebrachte
Antrag wird dem Inhalt nach abgelehnt.