Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 07-2022-06-22-GR-Protokoll_opt_18.59.52.pdf

- S.209

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ausschreibende Dienststelle hat die Zuschlagskriterien zu gewichten und
ein System für die Bepunktung der einzelnen Zuschlagskriterien zum
Vergleich der Angebote festzulegen. Zuschlagskriterien, Gewichtung und
Bewertungssystem sind den Bietern bei der Aufforderung zur
Angebotslegung in nicht-diskriminierende Weise bekannt zu geben.

In beiden Fällen sollte den Unternehmen bereits bei der Aufforderung zur
Angebotslegung die Geltung der städtischen AGB als rechtlicher Rahmen
mitgeteilt werden, ergänzt um IT-spezifische Bestimmungen (z.B. SLA,
Abnahmeverfahren etc.), was mit dem Amt ITK abzuklären wäre. Auch der
Datenschutz muss in beiden Fällen Berücksichtigung finden, wofür die
städtischen Datenschutzbeauftragte eingebunden werden sollte.
Betreffend die stadtinterne Beschlussfassung im Rahmen von
Vergabeverfahren darf abschließend auf den Beschluss des Gemeinderates vom
12.07.2012 verwiesen werden. Demnach sind zur Zuschlagsentscheidung und
der Erteilung des Zuschlages der Stadtmagistrat bis zu einem Auftragswert
von 25.000,-- Euro netto und der Stadtsenat in allen anderen Fällen ermächtigt.
Ich hoffe, ich konnte mit den obigen Ausführungen dem Projekt dienen und stehe
für Rückfragen zur Verfügung.
Freundliche Grüße
Mag. Florian Zauchner
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Landeshauptstadt Innsbruck
Präsidial- und Rechtsangelegenheiten
Mag. Florian Zauchner
Maria-Theresien-Straße 18
A-6020 Innsbruck
Telefon +43 512 5360 3342
florian.zauchner@magibk.at
post.praes.recht@innsbruck.gv.at
www.innsbruck.gv.at

Von: Arslan Zeliha
Gesendet: Samstag, 5. März 2022 15:24
An: Zauchner Florian
Betreff: Vergabeverordnung

Sehr geehrter Herr Zauchner,
für die neue Grillplatzverordnung brauche ich als Vorsitzende der Arbeitsgruppe
„Neue Grillplatzverordnung“ noch einige Informationen, vom Bürgermeister wurde
ich an Sie verwiesen.